Per Hausbesetzung in den Himmel

Bayern: Fromme Juristin zieht in das geräumte Kloster von Altomünster ein, weil sie Nonne werden will – ein Fall für Münchner Gerichte

  • Sabine Dobel, Altomünster
  • Lesedauer: 3 Min.

Einsam muss es sein in dem ehrwürdigen Gemäuer. Denn niemand lebt mehr in dem alten Kloster – außer einer einzigen Frau. Sie hält seit Monaten das Kloster Altomünster im bayerischen Kreis Dachau besetzt. Nicht aus Protest gegen die desolate Wohnungssituation rund um München, sondern weil sie, so heißt es, Nonne werden will. Die Frau ist Juristin, sie widersprach der Auflösung des Klosters und weigert sich ausziehen.

Nun wächst der gerichtliche Druck. Am Donnerstag verhandelt das Verwaltungsgericht München über eine Klage der Frau gegen eine Nutzungsuntersagung des Landratsamtes Dachau. Aus Brandschutzgründen sei es nicht zu verantworten, dass sie weiter in dem Gebäude wohne, hatte die Behörde nach einer Begehung festgestellt. Es gebe Holzböden und nur einen Ausgang. Die Fenster seien zum großen Teil vergittert – oder so klein, dass ein Mensch nicht durchkomme.

Wird die Klage der Frau abgewiesen, müsste sie, sofern die Entscheidung rechtskräftig wird, schon wegen dieser »baurechtlichen Nutzungsuntersagung« ausziehen. Zugleich aber läuft ein Räumungsverfahren der Erzdiözese München und Freising. Darüber wird am 26. Februar vor dem Landgericht München II weiter gestritten. Das Gebäude muss saniert werden, es sind wohl Investitionen in Millionenhöhe nötig. Bilder zeigen teils grün bemooste Wände. Doch solange die Besetzung anhält, kann laut Erzdiözese nichts geschehen.

Seit Hunderten Jahren lebten hier Ordensleute, teils wurden die Gebäude von Mönchen und Nonnen genutzt. Zuletzt war das Kloster des alten Birgitten-Ordens ein reines Nonnenkloster – mit am Ende nur noch einer einzigen Nonne, der Ordensfrau Apollonia Buchinger.

Die Mindestbesetzung bestünde nach den kirchenrechtlichen Vorschriften aber aus drei Ordensfrauen. Der Vatikan entschied daher, das Kloster aufzulösen. Apollonia fügte sich schließlich. Doch während sie vor etwa einem Jahr in eine Wohnung in der Oberpfalz umzog, nistete sich in einer Zelle weiter die fromme Juristin ein. Im Namen Apollonias hat sie beim Vatikan Widerspruch gegen die Auflösung des Klosters eingelegt.

Die Erzdiözese München und Freising, in deren Besitz das Kloster und seine Anlagen übergegangen sind, verlangte die Räumung und drohte mit Ordnungsgeldern. Dagegen wiederum zog die Frau vor das Landgericht München II. Die Prozessbeteiligten in dem Zivilverfahren einigten sich zunächst auf einen Kompromiss. Demnach sollte die Frau so lange im Kloster bleiben, bis der Vatikan über ihren Widerspruch entschieden hat.

Während nach Auffassung des Erzbistums der Vatikan schon abschlägig entschieden hat, wehrt sich die Frau weiter und sieht die Entscheidung des Vatikan nicht als endgültig an.
»Solange die Frau dort lebt, können wir keine Nutzungskonzepte entwickeln und keine bauliche Untersuchungen vornehmen. Das Kloster verfällt weiter – und liegt brach, obwohl es ein bedeutender geistlicher Ort ist, den wir weiterentwickeln möchten«, sagt eine Sprecherin der Erzdiözese.

Die Gemeinde hätte das Kloster mit seinen Nonnen gerne behalten. Die Rokokokirche Sankt Alto ist schließlich Namensgeber und Wahrzeichen des Ortes mit seinen knapp 8000 Einwohnern. dpa/nd

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