Walnussbäume dürfen im Herbst Früchte abwerfen

Urteil kurios

  • Lesedauer: 1 Min.

Der jährliche Fruchtfall sei auf »eine Gegebenheit der Natur zurückzuführen« und müsse hingenommen werden, heißt es in einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 26. Januar 2018 (Az. 32 C 365/17 (72). Geklagt hatte eine Frau in Frankfurt am Main, deren Auto durch herabfallende Nüsse eines Baums des Nachbarn beschädigt worden war. Sie wollte von dem Mann den Schaden ersetzt bekommen. Dem folgte das Gericht jedoch nicht.

»Um eine Gefährdung durch herabfallende Früchte gänzlich auszuschließen, bliebe in der Konsequenz nur die Möglichkeit, entsprechende Früchte tragende Bäume ganz zurückzuschneiden oder mit Fangnetzen zu umhüllen«, heißt es in der Urteilsbegründung. Dies sei jedoch unzumutbar und in Städten auch nicht wünschenswert. dpa/nd

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.