- Politik
- Tierrechte
Freispruch für Tierschützer
Angeklagte filmten Misstände in einem Schweinezuchtbetrieb
Naumburg. Für drei Tierschützer, die schwere Missstände in einer Schweinemastanlage in Sachsen-Anhalt aufgedeckt hatten, bleibt es beim Freispruch. Das Oberlandesgericht Naumburg hat jetzt die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Magdeburg als unbegründet verworfen. Die Tierschützer waren 2013 in eine Mastanlage mit rund 60 000 Schweinen eingedrungen und hatten Missstände gefilmt. Der Eigentümer des Betriebes im Landkreis Börde hatte sie deshalb verklagt. Die Angeklagten hätten einen Skandal aufgedeckt, einen Notstand, der kaum zu überbieten sei, erklärte das Oberlandesgericht am Donnerstag.
Die Tierschützer waren bereits in erster und zweiter Instanz, 2016 vom Amtsgericht Haldensleben und 2017 vom Landgericht Magdeburg, vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen worden. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision vor dem obersten Gericht des Landes eingelegt. Die Anklage hatte Geldstrafen zwischen 300 und 800 Euro für die drei Tierschützer gefordert. dpa/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.