EU übt den Ausstieg aus dem Russland-Gas

Brüssel lässt Hintertür für einzelne Staaten und den »Notfall« offen

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Russlands Energieexporteur Gazprom wird seinen Blick künftig noch weiter nach Osten richten.
Russlands Energieexporteur Gazprom wird seinen Blick künftig noch weiter nach Osten richten.

Brüssel. Die EU will bis spätestens Ende 2027 kein russisches Erdgas mehr kaufen. Das sieht eine Einigung zwischen Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten und des Europaparlaments vor, die vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs erzielt wurde. 

Demnach soll die Einfuhr von russischem Gas über Pipelines auf Grundlage von langfristigen Verträgen bis spätestens 1. November 2027 komplett eingestellt werden. Ausnahmen sind für Binnenländer vorgesehen, die nach Abschluss kurzfristiger Verträge noch zwei Monate länger Erdgas aus Russland beziehen dürfen. Ein Verbot für den Import von russischem Flüssigerdgas (LNG) soll im Einklang mit dem 19. Sanktionspaket der EU schon ab Januar 2027 gelten.

Für russische Ölexporte in die Slowakei und Ungarn soll die EU-Kommission laut der in Brüssel erzielten Einigung im nächsten Jahr einen Plan für den Ausstieg bis Ende 2027 vorlegen. Die beiden Staaten beziehen als einzige in der EU noch Rohöl aus Russland und auch in hohem Maße Erdgas.

Die neuen Regeln sollen bereits bestehende Sanktionen mit Einfuhrbeschränkungen ergänzen und Russland so weit finanziell austrocknen, dass es sich seinen Krieg in der Ukraine nicht mehr leisten kann.

Die Einigung soll auch rechtliche Sicherheit schaffen. Denn während die Sanktionen gegen Moskau alle sechs Monate verlängert werden müssen und Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten erfordern, sollen die nun vorgesehenen Änderungen dauerhaft gelten. Eine EU-eigene Analyse sieht die Versorgungssicherheit nach dem Gas-Verzicht nicht gefährdet. Verbraucher sollen auch keine höheren Gaspreise befürchten, behauptet Brüssel.

Allerdings enthält die Einigung eine Art Sicherheitsklausel, falls die Versorgungssicherheit eines oder mehrerer Mitgliedstaaten ernsthaft gefährdet sein sollte. Unter diesen Umständen könnte die EU-Kommission den betroffenen EU-Ländern erlauben, Einfuhrverbote für Gas auszusetzen. Nur wenn ein Mitgliedstaat den Notstand ausruft, sind dann zeitlich begrenzte Lieferungen erlaubt. dpa/nd

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