Stahlwerke müssen wohl EEG-Umlage nachzahlen

  • Lesedauer: 1 Min.

Luxemburg. Mehrere deutsche Firmen mit hohem Stromverbrauch müssen sich nach einem Gutachten für den EU-Gerichtshof wohl auf Nachzahlungen bei der Ökostromumlage einstellen. Der Generalanwalt hält die Klage von vier Stahlwerken der Gruppe Georgsmarienhütte gegen die Nachforderungen für unzulässig. Ein Urteil dürfte in einigen Wochen fallen, dabei folgen die Richter oft dem Gutachten. Es geht um die Förderung erneuerbarer Energien, die auf alle Stromkunden umgelegt werden. Die Bundesregierung hatte 2012 Ausnahmen für Betriebe mit hohem Stromverbrauch gewährt. Die EU wertete einen Teil jedoch als unzulässige Beihilfe. Die Bundesregierung forderte deshalb Geld zurück, die Unternehmen klagten dagegen. Der Generalanwalt hält die Beihilfen ebenfalls für nicht rechtens. Die Firmen seien zulasten der Verbraucher begünstigt worden. dpa/nd

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.