Werbung

Kein Verstoß gegen EU-Recht

Rundfunkbeitrag

  • Lesedauer: 1 Min.

Die Erhebung des Rundfunkbeitrags verstößt nicht gegen das EU-Recht. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz laut einer Mitteilung vom Mittwoch und verwies auf ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Demnach sei die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Gebühren zulässig.

Damit scheiterte die Klage eines Privatmanns aus Trier, der sich gegen die Zahlung ausstehender Rundfunkbeiträge an den Südwestrundfunk gewehrt hatte. Er hatte gerügt, dass öffentlich-rechtliche Sender wegen der Rundfunkgebühren gegenüber Privatsendern «privilegiert» würden.

Das Gericht verwies nun darauf, dass die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste das Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem Rundfunk und privaten Anbietern erlaube. Mit diesem anerkannten dualen Rundfunksystem sei «zwangläufig eine unterschiedliche Finanzierung verbunden: Während private Anbieter mit Werbung den von ihnen veranstalteten Rundfunk finanzierten, seien die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, bei denen die Werbung deutlich beschränkt sei, auf Abgabeneinnahmen angewiesen. AFP/nd

- Anzeige -

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -