Kein Verstoß gegen EU-Recht
Rundfunkbeitrag
Die Erhebung des Rundfunkbeitrags verstößt nicht gegen das EU-Recht. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz laut einer Mitteilung vom Mittwoch und verwies auf ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Demnach sei die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Gebühren zulässig.
Damit scheiterte die Klage eines Privatmanns aus Trier, der sich gegen die Zahlung ausstehender Rundfunkbeiträge an den Südwestrundfunk gewehrt hatte. Er hatte gerügt, dass öffentlich-rechtliche Sender wegen der Rundfunkgebühren gegenüber Privatsendern «privilegiert» würden.
Das Gericht verwies nun darauf, dass die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste das Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem Rundfunk und privaten Anbietern erlaube. Mit diesem anerkannten dualen Rundfunksystem sei «zwangläufig eine unterschiedliche Finanzierung verbunden: Während private Anbieter mit Werbung den von ihnen veranstalteten Rundfunk finanzierten, seien die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, bei denen die Werbung deutlich beschränkt sei, auf Abgabeneinnahmen angewiesen. AFP/nd
Zum Aktionspaket
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.