Türkei fehlen Beweise für Bedrohungslage

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages sieht keinen Beleg für Verteidigungsrecht von Ankara

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat Zweifel daran, dass die türkische Militäroffensive gegen die Kurdenmiliz YPG im nordsyrischen Afrin mit dem Völkerrecht vereinbar ist. In einer Bewertung des Dienstes heißt es, Ankara bleibe »den konkreten Beweis für das Vorliegen eines das Selbstverteidigungsrecht auslösenden bewaffneten Angriffs schuldig«. Artikel 51 der UN-Charta räumt das Recht auf Selbstverteidigung »im Fall eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen« ein.

Die Türkei beruft sich bei ihrem Einsatz auf das Recht zur Selbstverteidigung. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages schreibt: »Worin genau der bewaffnete Angriff bestehen soll, der ein Selbstverteidigungsrecht der Türkei ausgelöst hat, lässt sich nach Sichtung der Faktenlage nicht eindeutig klären.« Den NATO-Bündnispartnern würde es nun obliegen, die Türkei aufzufordern, Beweise vorzulegen »und von einer Weiterverfolgung der militärstrategischen Ziele in Nordsyrien Abstand zu nehmen«.

Die Analyse des wissenschaftlichen Dienstes wurde auf Anfrage des LINKE-Abgeordneten Alexander Neu erstellt. nd/Agenturen

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.