Tipps für Oldtimerbesitzer

  • Lesedauer: 2 Min.

Das H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge sammelt weiter Pluspunkte. Schon bisher gab es für die Pflege des »kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts« einen günstigen Steuersatz und freie Fahrt in Feinstaubzonen. Seit Oktober 2017 ist es auch möglich, das H-Kennzeichen mit dem Saisonkennzeichen zu kombinieren.

Das ist für viele Oldtimerbesitzer eine finanzielle Entlastung. Sie können den Nutzungszeitraum ihren Bedürfnissen anpassen und damit die Ausgaben für Steuer und Versicherung senken. Versicherungen bieten für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug nicht genutzt werden kann, günstige oder beitragsfreie Ruheversicherungen an.

Im Übrigen ist für Autos, Motorräder und Lkw der 30. Geburtstag das entscheidende Datum. Mit diesem Alter bringen sie die nötige Reife mit, um künftig als »kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut« mit H-Kennzeichen und einigen Vergünstigungen über die Straßen zu rollen.

Ob ein Oldtimer als »kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut« anerkannt wird, hängt stark davon ab, welche technischen Veränderungen an dem Fahrzeug gegenüber dem Originalzustand durchgeführt wurden. Die Hauptbaugruppen müssen an den damaligen Originalzustand angelehnt oder zeitgenössisch ersetzt sein. Sowohl bei Motor, Getriebe oder Rad-Reifen-Kombinationen als auch bei anderen Baugruppen werden Veränderungen akzeptiert, die innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung technisch möglich waren.

Darüber hinaus dürfen zusätzliche Ausrüstungen und Ausstattungen den Originaleindruck des Fahrzeuges nicht beeinträchtigen. Außerdem muss der Oldtimer, im Vergleich zu »normalen alten« Fahrzeugen, einen guten Pflege- und Erhaltungszustand aufweisen.

Ist der Eigentümer nicht sicher, ob sein Fahrzeug diese Anforderungen erfüllt, sollte er die fraglichen Punkte per Online-Anfrage beim Sachverständigen klären (per Kontaktformular auf www.dekra-classic-services.de). DEKRA/nd

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