Oskar Gröning gestorben
Auschwitz Komitee: Urteil gegen SS-Mann bleibt Genugtuung
Hannover. Nach dem Tod von Oskar Gröning haben Auschwitz-Überlebende den Stellenwert des rechtskräftigen Urteils gegen den früheren SS-Mann betont. »Der Tod Oskar Grönings führt den Auschwitz-Überlebenden noch einmal die Bedeutung des Lüneburger Auschwitz-Prozesses vor Augen, vor allem aber die Tatsache, dass das in Lüneburg gesprochene Urteil vom Bundesgerichtshof höchstrichterlich anerkannt wurde, bleibt für sie eine große Genugtuung«, sagte Christoph Heubner von Internationalen Auschwitz Komitee am Dienstag.
Der 96-jährige Gröning starb einem Schreiben seines Anwalts an die hannoversche Staatsanwaltschaft zufolge, das am Montagabend bekannt wurde, bereits am vergangenen Freitag. Er war im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen im Vernichtungslager Auschwitz zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Seine Strafe trat er nicht mehr an. epd/nd
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