Mit der Gebührenkeule aus den Niedrigzinsen

Teure Banken

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 4 Min.

Banken, Sparkassen und auch Versicherer haben einen Ausweg aus dem Tal der Niedrigzinsen gefunden: Sie erhöhen ihre Gebühren. Hier ein Beitrag für die Kreditkarte, dort ein zusätzliches Entgelt für die Bargeldabhebung am Automaten oder ein Extra-Honorar für das Beratungsgespräch.

Die Institute nehmen teilweise 30 Prozent mehr Geld aus solchen »Provisionen« ein, zeigt eine Studie der Unternehmensberatung Barkow Consulting. Die Ergebnisse beziehen sich auf Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Laut Finanzexperten kommen private Banken ebenfalls auf solche Steigerungsraten.

Die Kreditwirtschaft in Deutschland ist - wie der Name es besagt - traditionell außergewöhnlich stark vom Kreditgeschäft abhängig. Das macht sie im Vergleich zu Banken in anderen Ländern besonders anfällig für negative Folgen der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Viele Institute reagieren auf die wegbrechenden Zinseinnahmen mit Gebührensteigerungen.

Alles wird teurer

Auf ein besonders krasses Beispiel weist der Infodienst »Finanz-Szene.de« hin. Die Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS) erhöhte vor einem Jahr ihre Kontogebühren. Onlinekunden zahlen seitdem 2,50 Euro im Monat (statt gar nichts); der Preis für das Premium-Konto stieg von 6,50 auf 8,50 Euro. Geschäftskunden blechen nun 12,50 statt 4,50 Euro. Zudem verteuerte sich die Gebühr für die Kreditkarte auf 35 Euro jährlich.

Der Effekt sieht Finanz-Szene-Autor Heinz-Roger Dohms so: »Als die MBS ihr Geschäftsergebnis für 2017 veröffentlichte, war der Provisionsüberschuss - der zeigt, wie viel Geld eine Bank mit ihren Gebühren verdient - um sensationelle 31 Prozent gestiegen.« Das habe zwar nicht allein an den höheren Kontoentgelten gelegen, aber sie seien doch ein wesentlicher Treiber.

Kein Einzelfall. Zu den Vorreitern in Sachen Gebührenmaximierung zählt ausgerechnet die Postbank. Das frühere Staatsunternehmen gilt vielen Kunden immer noch als Sparschwein des »kleinen Mannes«. Dabei gehört es längst zu 100 Prozent der Deutschen Bank. Im Herbst 2016 schaffte die Postbank als erstes deutschlandweites Institut das (weitgehend) kostenlose Girokonto ab. Im vergangenen Geschäftsjahr legte der Provisionsüberschuss der Postbank weit überdurchschnittlich um 12 Prozent zu.

Auch »Alternative« schwingen die Gebührenkeule. So reagiert die traditionsreiche Öko-Bank GLS auf die wegbrechenden Zinseinnahmen mit einer ungewöhnlichen Maßnahme. Ihre Kunden zahlen zusätzlich zu den bestehenden Kontoentgelten noch einen jährlichen Solidarbeitrag von 60 Euro. 18 000 der rund 210 000 Kunden flohen zwar - dafür aber kamen 20 000 neue hinzu, verriet Vorstandssprecher Thomas Jorberg Ende Januar zur der Bilanzpressekonferenz der GLS Bank.

Klagewelle rollt an

Unumstritten ist das Drehen an der Gebührenschraube keineswegs. Anwälte werben schon um Klienten, Verbraucherschützer scharren mit den Hufen. Für die kommenden Jahre rechnen Beobachter mit einer Prozesslawine, die deutsche Gerichte überrollen könnte.

Noch mehr als ohnehin sind Bankkunden daher gut beraten, mit ihren Kontoauszügen sorgfältig umzugehen und sie nicht mit dem Frühjahrsputz zu entsorgen! Eine einheitliche Frist oder Verpflichtung für Verbraucher, Kontoauszüge aufzubewahren, gibt es nicht. Gesetzlich sind Privatpersonen nicht verpflichtet, Zahlungsbelege aufzubewahren.

Eine Ausnahme davon gilt für Handwerker- oder Dienstleistungsrechnungen, die eine Immobilie betreffen. Solche Belege müssen generell zwei Jahre archiviert werden. Wer einen Gärtner oder eine Reinigungskraft als »haushaltsnahe Dienstleistung« steuerlich absetzen will, muss die entsprechenden Kontoauszüge mindestens so lange aufbewahren, bis der Steuerbescheid für das betreffende Jahr eingegangen und die Einspruchsfrist abgelaufen ist.

Kontoauszüge einige Jahre aufbewahren

»Grundsätzlich sollte man Kontoauszüge aber auch ohne gesetzliche Verpflichtung einige Jahre aufbewahren«, empfiehlt eine Sprecherin des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Zumindest sollten Verbraucher die dreijährige Verjährungsfrist einhalten, die für Alltagsgeschäfte gilt. Im Streitfall kann man damit beweisen, dass eine bestimmte Schuld (Gebühr, Miete, Versicherungsbeitrag) tatsächlich auch bezahlt wurde oder eine Garantiefrist noch gilt.

Wer Kontoauszüge nicht mehr hat oder findet, kann diese bei der Bank oder Sparkasse anfordern. Was das kostet, steht im Preis- und Leistungsverzeichnis des jeweiligen Instituts. Bei einem Onlinebanking-Konto können die Kontoinhaber zumeist selbst für mehrere Jahre rückwirkend auf die Auszüge zugreifen und diese ausdrucken. Viele Banken bieten an, Kontoauszüge digital in einem Online-Postfach oder Online-Archiv zu speichern. Aber das ist Vertrauenssache.

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