Familiennachzug: Eilklage gescheitert
Karlsruhe. Die Eilklage eines 13-jährigen Syrers mit subsidiärem Schutz auf Nachzug seiner Mutter aus der Türkei ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Würde der Mutter die Einreise erlaubt, könne dies nicht mehr rückgängig gemacht werden, wenn sich im Hauptsacheverfahren erweise, dass die Frau eigentlich keinen Anspruch darauf habe, hieß es in einem am Montag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. (Az. 2 BvR 1266/17) Das Gericht verwies aber darauf, dass die Mutter womöglich ein Visum für den Familiennachzug »aus dringenden humanitären Gründen« bekommen könnte. Dazu müsse der Junge ein mittlerweile erstelltes psychotherapeutisches Gutachten über eine Depression wegen Trennung von der Mutter zunächst beim Verwaltungsgericht geltend machen. Dabei könne das Verwaltungsgericht auch berücksichtigen, dass die Trennungszeit von fast drei Jahren »an der Grenze eines noch vertretbaren Zeitraums« liege. AFP/nd
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