Geringe Chancen für P+S-Zulieferer

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Rostock. Der Werftenzulieferer KLH Selck aus Bad Doberan (Mecklenburg-Vorpommern) hat nach einer vorläufigen Einschätzung des Oberlandesgerichts Rostock wenig Chancen auf einen Ersatz des durch die Pleite der P+S-Werft entstandenen Schadens. Das Gericht sah bei der Berufungsverhandlung am Montag keine Aufklärungspflicht seitens der Schweriner Regierung darüber, dass die Übernahme der Bürgschaft über 152 Millionen Euro auch zurückgezogen werden kann. Die Vorsitzende Richterin bezog sich auf ein Gespräch im Wirtschaftsministerium mit Zulieferern am 5. Juni 2012. Ende August 2012 war die Werft tatsächlich in Insolvenz gegangen, nachdem klar war, dass das Geld nicht reichte. Die Regierung zog die Bürgschaftszusage zurück. Das OLG vertrat die Ansicht, dass es Selck klar gewesen sein müsse, dass die Zusage widerrufen werden kann. Die Entscheidung soll am 14. Mai verkündet werden. dpa/nd

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