Spende von Steuer absetzen?
Der Wunsch einer verstorbenen Bekannten war es, auf Grabgebinde zu verzichten und dafür eine Spende an die Deutsche Krebshilfe zu überweisen. Kann ich meine Spende von 150 Euro von der Steuer absetzen?
Werner F., Erfurt
Geldspenden oder Sachspenden an gemeinnützige Organisationen können Sie steuerlich geltend machen. Bei Spenden bis 200 Euro geht das ohne Spendenbescheinigung. In der Steuererklärung machen Sie Ihre Spenden im Mantelbogen auf Seite 2 im unteren Abschnitt geltend.
In der Regel verlangt das Finanzamt für die steuerliche Anerkennung von Spenden an inländische Spendenempfänger eine Spendenbescheinigung, korrekt Zuwendungsbestätigung genannt.
Als Spendennachweis genügt dem Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank (Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder PC-Ausdruck bei Onlinebanking), wenn darauf Name und Kontonummer von Auftraggeber und Empfänger sowie Betrag und Buchungstag ersichtlich sind. Bei Spenden bis 200 Euro gilt für die Vereinfachungsregelung, dass neben Bareinzahlungsbeleg oder Buchungsbestätigung auf einem Beleg die Empfängerorganisation vermerkt ist.
nd-ratgeberredaktion
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.