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- EU-Datenschutzgrundverordnung
Eine Antwort, die nicht interessiert
Robert D. Meyer über Folgen der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung
Viele Pubertierende dürften schon einmal eine Website besucht haben, die vom Inhalt her nicht für ihre Augen bestimmt war. »Sind sie 18 Jahre alt?«, lautet auf solchen Portalen die obligatorische Frage, die mit einem Klick leicht nicht der Wahrheit entsprechend beantwortet werden kann. Eine Prüfung? Gibt es nicht. Da könnte man es auch gleich sein lassen. Doch der Gesetzgeber will suggerieren: Wir tun etwas für den Jugendschutz!
Ungefähr so muss man sich die Folgen aus der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung vorstellen. Diese schreibt vor, dass für Jugendliche bis 16 Jahre die Zustimmung der Eltern erfolgen muss, wenn sie Angebote nutzen, die ihre persönlichen Daten weiterverwenden, also etwa Netzwerke wie Facebook oder WhatsApp. Beide Dienste aus gleichem Hause setzen auf unterschiedliche Lösungen. WhatsApp fragt einmalig, ob der Nutzer oder die Nutzerin 16 Jahre alt ist, prüft aber nicht nach. Der Gesetzgeber verlangt dies auch nicht. Facebook will die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten einholen. Doof nur, wenn der junge Nutzer schon bei der Anmeldung sein Alter manipuliert oder unter falschen Namen aktiv ist - letzteres ist sogar erlaubt. Man könnte dem Nachwuchs auch Datensparsamkeit und den Sinn von Datenschutz näher bringen. Aber das wäre aufwendiger, als eine Alibifrage zu stellen, deren Antwort niemanden interessiert.
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