Das polnische Sonderzeichen des Schuldners ist notwendig

Grenzüberschreitende Durchsetzung der Verbraucherrechte

  • Lesedauer: 2 Min.

Das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum (VIZ) der Verbraucherzentrale Brandenburg untersuchte in einem EU-Projekt die Möglichkeiten und Probleme, die Verbraucher bei der Durchsetzung von grenzüberschreitenden Verbraucheransprüchen in Polen überwinden müssen.

Dazu haben sie Gerichtsvollzieher, Rechtspfleger und Anwälte befragt sowie Fälle aus der Beratungspraxis ausgewertet. »Die durchgeführte Untersuchung zeigt, dass grenzüberschreitende Vollstreckungsfälle aufgrund der fehlenden Praxis den Verbrauchern immer noch viele Schwierigkeiten bereiten«, sagt Dr. Katarzyna Guzenda, Juristin und Leiterin des VIZ.

Die Situation: Ein deutscher Verbraucher bestellt bei einem polnischen Handwerker diverse Möbelstücke. Aufgrund guter Erfahrungen in der Vergangenheit leistet er eine Anzahlung von 600 Euro. Doch da der Handwerker den vereinbarten Liefertermin nicht einhält, nimmt der Verbraucher Abstand von seiner Bestellung und fordert die Rückerstattung der Anzahlung. Das deutsche Gericht gibt ihm Recht und fordert den Handwerker auf, das angezahlte Geld zu erstatten. Doch damit hat der Verbraucher sein Geld noch nicht zurück.

»Ohne fachliche Unterstützung ist es für einen Verbraucher kaum möglich, eine Vollstreckung im Ausland durchzusetzen«, so die Juristin. »Die Verbraucher wissen nicht, an wen sie sich wenden können. Sie kennen weder die Regeln noch die Verantwortlichen einer Vollstreckung in Polen. Die Sprachbarriere erschwert die Situation.

So ist die offizielle Sprache bei polnischen Gerichtsvollziehern Polnisch, was zur Verweigerung des Antrages auf Vollstreckung führen kann, etwa wenn die persönlichen Daten des Schuldners nicht mit den polnischen Sonderzeichen angegeben sind«, erklärt Dr. Katarzyna Guzenda. Eine Berichtigung der Unterlagen kostet erneut Zeit und Geld.

Dabei sind praxisbezogene Informationen für Juristen notwendig, um bislang oberflächliche Kenntnisse im Bereich der grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung zu vertiefen. Und auch Verbraucher benötigen während des Vollstreckungsverfahrens sowohl juristische als auch sprachliche Unterstützung.

Im Rahmen des Projekts, das noch bis zum 30. November 2018 läuft, wird ein Handbuch für Rechtsanwender über die grenzüberschreitende Zwangsvollstreckung erarbeitet. Zudem bekommen Verbraucher Informationsmaterialien, die sie durch das Verfahren leiten sollen. Damit kann die tatsächliche Rechtsdurchsetzung effektiver werden.

Die Ergebnisse der Studie findet man unter www.konsument-info.eu/de/ueberuns/redress17. VIZ/nd

Beratung in deutscher und polnischer Sprache zu grenzüberschreitenden Verbraucherverträgen beim Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum (VIZ), Karl-Marx-Str. 7, 15230 Frankfurt (Oder). Beratungszeiten: dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr oder nach Terminvereinbarung telefonisch unter (0331) 98 22 9995 (Mo bis Fr 9 bis 18 Uhr) oder per E-Mail an konsument@vzb.de.

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