Persönliche Daten stärker geschützt

Was sich für die Verbraucher ab Mai ändert

  • Lesedauer: 2 Min.

Am 25. Mai tritt Datenschutz-Grundverordnung in Kraft

Ab 25. Mai 2018 gilt in Deutschland und der Europäischen Union ein einheitliches Datenschutzrecht (DSGVO), das moderner sein soll und den freien Verkehr personenbezogener Daten gewährleistet. Betroffene sollen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten stärker geschützt werden.

Dank eines Auskunftsrechts erhalten sie mehr Einblick darüber, was mit ihren Daten passiert. Das beutet beispielsweise, dass Verbraucher von Unternehmen die Auskunft verlangen können, ob ihre Daten verarbeitet oder an Dritte übermittelt werden, etwa zu Werbezwecken, oder ob daraus ein Profil erstellt wird. Sie müssen einer Verwendung ihrer Daten ausdrücklich zustimmen.

Das Mindestalter, um Onlinedienste wie WhatsApp oder Facebook nutzen zu können, wurde außerdem auf 16 Jahre angehoben. Bei Kindern und Jugendlichen müssen die Eltern zuvor zustimmen.

Daten als Fluggast ohne Anlass fünf Jahre gespeichert

Name, Wohnadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Zahlungsart - insgesamt bis zu 20 verschiedene Datensätze aller Passagiere von Auslandsflügen speichert das Bundeskriminalamt ab Mai, und zwar anlasslos und fünf Jahre lang. Ziel ist es, terroristische Straftaten und schwere Kriminalität zu verhüten und aufzudecken. Bei der Flugbuchung werden die sogenannten PNR-Daten (Passenger Name Record) erhoben und gerastert. Anschließend könnten sie an eine neu eingerichtete Fluggastdatenzentralstelle übermittelt werden.

Höhere Mindestlöhne für Maler und Lackierer

Im Maler- und Lackiererhandwerk steigen ab 1. Mai 2018 die Mindestlöhne. Ungelernte Beschäftigte verdienen dann bundesweit mindestens 10,60 Euro. Gelernte Arbeitnehmer, also Gesellen, bekommen in Ostdeutschland mindestens 12,40 Euro, in Westdeutschland 13,30 Euro. Für Steinmetze und Steinbildhauer gilt ab Monatsbeginn der Mindestlohn von 11,40 Euro bundesweit - bisher waren es in Ostdeutschland 20 Cent weniger.

Längere Ferien für Schüler in Nordrhein-Westfalen

Das erste Mal seit 1966 haben Schüler in Nordrhein-Westfalen eine ganze Woche Pfingstferien. Die Schulen im Bundesland bleiben von Pfingstmontag (21. Mai 2018) bis Freitag (25. Mai 2018) geschlossen. Grund ist, dass die Feiertage in diesem Jahr günstig liegen und noch ungenutzte Ferientage zur Verfügung standen. nd

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