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Höcke darf in AfD bleiben

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Erfurt. Das Parteiausschlussverfahren gegen den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke ist endgültig vom Tisch. Das Landesschiedsgericht der AfD Thüringen habe den 2017 gestellten Antrag des Bundesvorstandes als unbegründet abgewiesen, teilte die Partei am Mittwoch in Erfurt mit. Das Schiedsgericht komme zum Ergebnis, dass »eine Wesensverwandtschaft Höckes mit dem Nationalsozialismus« nicht festzustellen sei. Höcke habe nicht vorsätzlich gegen die Parteisatzung verstoßen.

Der Parteiausschluss Höckes war im Februar 2017 nach seiner umstrittenen Dresdner Rede zur deutschen Erinnerungskultur von der damaligen AfD-Spitze beantragt worden. Björn Höcke gilt in der AfD als Rechtsaußen. dpa/nd

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