Richtiger Versicherungsschutz für die gesamte Bauphase

Wichtig für Bauherren

  • Bianca Boss, BdV-Pressesprecherin
  • Lesedauer: 3 Min.

Einen unverzichtbaren Versicherungsschutz bietet die Bauherrenhaftpflichtversicherung: Bauherren haften für sämtliche Schäden, die von Baustelle und Grundstück ausgehen. Dieses existenzielle Risiko wird durch die Versicherung abgedeckt. Auch eine Feuerrohbau- und eine Bauleistungsversicherung sind sinnvoll.

In der Bauphase kann es immer wieder zu Schadenereignissen kommen, die Personen-, Sach- oder sich daraus ergebende Vermögensschäden zur Folge haben. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung leistet dann Schadenersatz oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Versicherungsschutz besteht grundsätzlich aber nur, wenn Bauherren Planung, Bauleitung und Bauausführung an Dritte - zum Beispiel ein Bauunternehmen - vergeben. Er gilt in der Regel für maximal zwei Jahre und endet danach automatisch. Eine Verlängerung der Laufzeit ist meist auf Anfrage möglich. Eine Deckungssumme von fünf Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sollte mindestens vereinbart werden.

Baut man in Eigenregie, muss der Versicherungsschutz kostenpflichtig erweitert werden. Eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung kann notwendig sein, auch wenn die bestehende Privathaftpflichtversicherung Bauvorhaben einschließt: Übersteigt die tatsächliche Bausumme die dafür vereinbarte Versicherungssumme in der Privathaftpflichtversicherung, besteht nämlich überhaupt kein Versicherungsschutz.

Sinnvoll kann die Bauherrenhaftpflichtversicherung auch deshalb sein, weil häufig im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung das Risiko von Erdrutsch- und Senkungsschäden ausgeschlossen ist. Dieses ist in einer separaten Bauherrenhaftpflichtversicherung oftmals mitversichert. Unnötig ist sie indes, wenn der Bauträger Haus und Grundstück kauft.

Mit einer Feuerrohbauversicherung kann der Rohbau insbesondere gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion versichert werden. Sie sollte zu Baubeginn abgeschlossen sein und ab diesem Zeitpunkt gelten. Viele Versicherungen bieten die Feuerrohbauversicherung für einen gewissen Zeitraum beitragsfrei an, wenn beim gleichen Anbieter später auch eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird.

Der Schutz der Feuerrohbauversicherung gilt bis zur Bezugsfertigkeit des Baus, jedoch meistens zeitlich begrenzt - etwa auf 12 oder 24 Monate. Die Wohngebäudeversicherung tritt direkt anschließend in Kraft, sobald das Gebäude bezugsfertig ist.

Unvorhergesehene Schäden am Bauwerk deckt die Bauleistungsversicherung ab - etwa wenn durch starke Regenfälle Erdmassen in die Baugrube rutschen und entfernt werden müssen oder dadurch das Fundament beschädigt wird. Zusätzlich versicherbar sind u. a. auch Schäden an Baustoffen, Bauteilen und Hilfsbauten.

Bei der Bauleistungsversicherung handelt es sich um eine Allgefahrendeckung unter anderem gegen Schäden durch Sturm und Hagel oder Überschwemmungen, wobei dennoch nicht alle Gefahren abgedeckt werden. Jedoch können zusätzlich weitere Gefahren und Schäden abgesichert werden - etwa der Diebstahl von mit dem Gebäude fest verbundenen Bestandteilen.

Die Versicherungsdauer richtet sich nach der Bauzeit: Sie endet, wenn das Gebäude bezugsfertig ist, spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt - oft ist das zwei Jahre nach Vertragsbeginn. Der zu zahlende Beitrag hängt unter anderem von der Bausumme ab, die zu Beginn festgelegt wird. Steigt diese Bausumme während der Vertragslaufzeit durch werterhöhende Erweiterungen, sollte das der Versicherungsgesellschaft sofort gemeldet und die Versicherungssumme angepasst werden.

Über die Bauleistungsversicherung sind keine Mängel an der Bauleistung selbst abgedeckt. Vielfach treten jedoch noch Jahre nach Fertigstellung und Schlüsselübergabe Mängel am Gebäude zu Tage. Daher kann eine Baugewährleistungsversicherung sinnvoll sein. Auch kann sie und ebenso die Baufertigstellungsversicherung aus folgendem Grund wichtig werden: Sie schützen vor zusätzlichen Kosten, die durch die Insolvenz der Baufirma während der Gewährleistungs- oder Bauzeit entstehen. Sie können allerdings nur vom Bauträger abgeschlossen werden.

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