EU verlängert Sanktionen gegen Syrien
Brüssel. Die EU hat ihre umfangreichen Sanktionen gegen die Regierung von Syriens Machthaber Baschar al-Assad um ein weiteres Jahr bis zum 1. Juni 2019 in Kraft, wie der EU-Ministerrat am Montag in Brüssel beschloss. Zu den Sanktionen gehören u.a. ein Öl-Embargo, Beschränkungen für Investitionen und das Einfrieren von Guthaben der syrischen Zentralbank in der EU. Darüber hinaus ist der Export von Ausrüstung und Technologie nach Syrien untersagt, die zur Unterdrückung der Bevölkerung eingesetzt werden kann. Darunter fallen auch Geräte zur Überwachung des Telefon- und Internetverkehrs. Ein Waffenembargo gegen Syrien ist nicht mehr in Kraft, nachdem seine Verlängerung 2013 gescheitert war. Großbritannien und Frankreich hatten diese verhindert, um Waffen an Gegner Assads liefern zu können. Gleichzeitig aktualisierte die EU am Montag ihre Liste mit Sanktionen gegen einzelne Vertreter der syrischen Regierung und ihre Unterstützer. Auf ihr stehen inzwischen 259 Syrer. Ihnen ist die Einreise in die EU verboten, mögliche Vermögen in Europa wurden eingefroren. Im März hatte die EU auch vier mutmaßliche Verantwortliche für den Einsatz von Chemiewaffen in Syrien auf die Liste gesetzt. Darüber hinaus sind auch bei 67 Organisationen und Unternehmen Vermögenswerte in der EU eingefroren. AFP/nd
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