Schlüssel gestohlen: Wer zahlt für den Schlossaustausch?

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Mieter müssen nicht für den Austausch des Haustürschlosses aufkommen, wenn ihnen der Schlüsselbund gestohlen wurde. Haften müssen sie nur, wenn sie fahrlässig gehandelt haben. Darüber informierte der Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Spandau (Az. 6 C 546/12).

Mieter soll für möglichen Missbrauch haften

In dem verhandelten Fall war der Mieter überfallen worden. Der Räuber hatte ihm nicht nur das Geld, sondern auch den Schlüsselbund abgenommen.

Der Vermieter tauschte daraufhin die Schlösser an der Haus- und an der Kellertür aus. Die Kosten in Höhe von rund 1000 Euro wollte er vom Mieter erstattet haben. Dabei berief er sich auf eine Klausel im Mietvertrag, wonach der Mieter hafte, wenn durch den Verlust ein Missbrauch des Schlüssels zu vermuten ist.

Klausel im Mietvertrag ist unwirksam

Mit seiner Klage hatte der Vermieter aber keinen Erfolg. Die Klausel sei in diesem Fall unwirksam, befand das Amtsgericht Berlin-Spandau.

Denn der Mieter trage im verhandelten keine Schuld am Verlust des Schlüssels. Er habe nicht fahrlässig gehandelt. Daher müsse der Vermieter die Kosten für die neuen Schlösser selbst tragen. dpa/nd

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