EuGH: Wiederheirat kein Kündigungsgrund
Luxemburg. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Melchior Wathelet, hat einem katholischen Chefarzt recht gegeben. Dies geht aus einer Erklärung Wathelets vom Donnerstag in Luxemburg hervor. Ein Urteil wird in drei bis sechs Monaten erwartet. epd/nd
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