Es wird eng für Manafort

Ex-Wahlkampfmanager von Trump beeinflusste Zeugen

  • Olaf Standke
  • Lesedauer: 3 Min.

Es wird immer enger für Paul Manafort. US-Sonderermittler Robert Mueller wirft dem ehemaligen Wahlkampfmanager von Donald Trump unter anderem vor, in den USA über ein geheimes Netzwerk illegal Lobbyarbeit für eine ukrainische Partei gemacht zu machen, die sich für eine Annäherung Kiews an Russland einsetzte. Auch Steuervergehen und Geldwäsche gehören zu den Anklagepunkten; so soll Manafort über zwölf Millionen Dollar von der Janukowitsch-Partei erhalten haben. Der 69-Jährige wurde unter Hausarrest gestellt - und bemühte sich trotzdem, Zeugen zu beeinflussen. Über Telefon, SMS und WhatsApp versuchte er, teils verschlüsselt, Mitarbeiter einer PR-Agentur auf Linie zu bringen. Sie hatten geholfen, die sogenannte Hapsburg Group zu organisieren, die ohne offizielle Anmeldung in den USA Lobbyarbeit betrieben hat. Angesichts dieser neuen Erkenntnisse hat Mueller den zuständigen Richter ersucht, den zwischenzeitlich auf Kaution frei gelassenen Manafort vor seinem Prozess wieder in Haft zu nehmen.

Mit Manafort rückt in Sachen Russland-Ermittlung auch sein ehemaliger Chef wieder verstärkt in den öffentlichen Fokus. Der US-Präsident spielte jetzt die Rolle von Manafort für seinen Wahlkampf herunter - und er schießt scharf zurück. So beschwerte sich Trump, die Bundespolizei FBI hätte ihn über die Untersuchungen informieren müssen. Mehr noch: Inzwischen hält er die Berufung von Sonderermittler Mueller sogar für »völlig VERFASSUNGSWIDRIG« (Trump auf Twitter) und überraschte mit der Aussage, dass er sich Kraft seines Amtes im Fall der Fälle einfach selbst begnadigen könnte - was natürlich niemals notwendig sein würde, weil er ja, im Gegensatz zu den Demokraten, nichts Falsches getan habe.

Mueller untersucht nicht nur, ob Russland die Präsidentenwahl 2016 in Zusammenarbeit mit dem Trump-Team beeinflusst habe, er geht auch dem Vorwurf der Justizbehinderung durch den Präsidenten nach. Belegt hat dieser den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit nicht. Und ob der erste Mann im Staat das ihm fraglos zustehende Recht auf Begnadigung in seinem Allmachtsanspruch tatsächlich auch auf sich selbst anwenden darf, ist unter Rechtswissenschaftlern in den USA höchst umstritten. Die »New York Times« veröffentlichte dieser Tage einen 20-seitigen Brief der Trump-Anwälte John Dowd und Jay Sekulow an Sonderermittler Mueller. Ihre Logik: Trump könne weder vorgeladen noch angeklagt und schon gar nicht wegen Justizbehinderung schuldig gesprochen werden, weil er als Präsident die ultimative Befugnis über jede Bundesermittlung und damit auch das Recht habe, eine Ermittlung zu beenden und Betroffene zu begnadigen. John Dowd hat sich inzwischen zurückgezogen, und sein Nachfolger Rudy Giuliani ist da deutlich vorsichtiger. »Sich selbst zu begnadigen, wäre undenkbar, und das würde wahrscheinlich zu sofortiger Amtsenthebung führen«, sagte er nun dem Sender NBC News.

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