Für Aquarium in der Wohnung ist keine Erlaubnis nötig

Mietrecht

  • Lesedauer: 2 Min.

Zierfische in einem Aquarium zu halten gehört grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Eine Genehmigung des Vermieters ist hierfür also nicht nötig.

Aquarium darf Wohnung nicht schädigen

Wie der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland (H&G) erklärt, muss der Mieter allerdings darauf achten, dass durch die Aquarien keine Schäden an der Wohnung entstehen. Da größere Aquarien im gefüllten Zustand ein erhebliches Gewicht haben, können sie Schäden am Fußbodenbelag verursachen. Insbesondere wenn die Räume mit Fußbodenheizungen ausgestattet sind, ist die Belastungsmasse beschränkt. Verboten sind zudem besonders große Aquarien, deren Masse die Statik des Gebäudes beeinträchtigen.

Häufigeres Lüften nötig

Außerdem müssen Mieter darauf achten, dass Schimmelbildung aufgrund der durch das Aquarium erhöhten Luftfeuchtigkeit verhindert wird. Für sie gelten daher höhere Anforderungen an ihr Lüftungsverhalten. Außerdem müssen sie dafür Sorge tragen, dass durch austretendes Wasser keine Schäden entstehen.

Keine gewerbliche Fischzucht

Auch die Fischzucht ist in einer Mietwohnung gestattet, soweit sie hobbymäßig betrieben wird. Sollte der Mieter die Zucht jedoch in einem größeren Umfang gewerblich betreiben, ist dies eine unerlaubte Nutzung der Wohnung. H&G/nd

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.