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Mit gültigen Dokumenten ins Ferienglück

Fragen & Antworten zum Reisepass

  • Lesedauer: 3 Min.

Wann ist ein Reisepass nötig?

Während in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) und des Schengen-Raums der Personalausweis ausreicht, ist für Reisen in andere Staaten grundsätzlich ein Reisepass erforderlich. Für Reisen in die Türkei, nach Mazedonien oder Serbien ist kein Reisepass notwendig. Allerdings ist bei einer Einreise mit Personalausweis die Aufenthaltsdauer zum Teil beschränkt. In der Türkei etwa sind mit Personalausweis nur maximal 90 Tage erlaubt.

Wo und wie kann man den Reisepass beantragen?

Um einen Reisepass auszustellen, benötigen die Behörden ungefähr drei bis vier Wochen. Daher ist es ratsam, frühzeitig beim Einwohnermeldeamt oder beim Bürgeramt den Antrag zu stellen. Dafür sind der Personalausweis oder der alte Reisepass sowie ein biometrisches Passbild notwendig.

Welche Besonderheiten gelten für Kinder?

Eltern müssen seit 2012 für ihre Kinder - auch für Babys - einen Kinderreisepass beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Reise innerhalb der EU stattfindet oder ob es sich um eine Fernreise handelt. Ab dem 12. Lebensjahr ist für Reisen außerhalb der EU bzw. des Schengen-Raums ein Reisepass nötig, ansonsten reicht ein Personalausweis aus.

Um den Kinderreisepass zu beantragen, müssen Eltern gemeinsam mit dem Kind sowie einer Geburtsurkunde oder altem Ausweisdokument, Passfoto und den Ausweisen der beiden Eltern zum Einwohnermeldeamt gehen. Kann nur ein Elternteil bei der Antragstellung dabei sein, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des fehlenden Teils notwendig. Der Kinderreisepass ist für sechs Jahre gültig. Läuft er vor dem 12. Geburtstag ab, können die Eltern den Kinderreisepass verlängern oder aktualisieren lassen. Eine Aktualisierung ist dann notwendig, wenn das Kind auf dem Passfoto nicht mehr eindeutig identifizierbar ist.

Zudem gelten bei Reisen zum Beispiel in die USA Sonderregelungen. Kinder benötigen dann entweder ein zusätzliches Visum zum Kinderreisepass oder einen elektronischen Reisepass (ePass). Der ePass enthält im Deckel einen Chip, auf dem die persönlichen Daten, das Bild sowie zwei Fingerabdrücke des Passinhabers gespeichert sind.

Noch ein Tipp: Für den Fall, dass das Kind mit nur einem Elternteil oder alleine mit einer Organisation verreist, sollte man für Kinder unter 18 Jahren eine Einverständniserklärung der Eltern dabei haben - oder die des fehlenden Elternteils.

Was tun, wenn Pass vergessen wurde oder abgelaufen ist?

Wer seinen Pass vergessen hat, kann sich an das Flughafenbüro der Bundespolizei wenden. Sie stellt einen Reiseausweis aus, den jedoch nur EU-Länder und einige wenige andere Länder (wie die Schweiz) anerkennen. Ob der Reiseausweis im Zielland gültig ist, prüft die Bundespolizei vorab. Voraussetzung für die Ausstellung ist, dass Betroffene ihre Identität nachweisen können - ein Führerschein reicht nicht aus!

Bei exotischen Reisezielen wie Malediven oder Dominikanische Republik ist ein vorläufiger Reisepass nötig. Den kann man nur bei der nächstgelegenen Pass- oder Ausweisbehörde beantragen. Die Erstellung eines vorläufigen Reisepasses setzt voraus, dass die Beantragung eines regulären Passes nicht mehr möglich war. Deshalb prüft die Passbehörde die Reiseunterlagen. Benötigt werden zudem ein biometrisches Passfoto, dass man meist direkt vor Ort in einem Passbildautomaten bekommt. ERV/nd

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