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Minderjährige dürfen wählen

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Regelung für Kommunalwahlen

  • Lesedauer: 1 Min.

Leipzig. Die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Kommunalwahlen ist laut Bundesverwaltungsgerichts rechtens. Das herabgesetzte Wahlalter verstoße nicht gegen die Verfassung, entschied das Gericht am Mittwoch in Leipzig. Bei Bundestagswahlen dürfen laut Grundgesetz zwar nur Volljährige mitentscheiden. Das sei aber nicht »maßstabsbildend« für andere Wahlen. Zudem habe der Landesgesetzgeber für die Festlegung der Altersgrenze bei Kommunalwahlen einen Gestaltungsspielraum. Bei der Entscheidung ging es um eine Klage aus Baden-Württemberg. Dort war die Altersgrenze für Kommunalwahlen 2013 auf 16 Jahre abgesenkt worden. Zwei erwachsene Bürger aus Heidelberg hatten das Ergebnis der Gemeinderatswahl 2014 angefochten, weil sie die Herabsetzung des Wahlalters für verfassungswidrig hielten. Auch in anderen Ländern dürfen bereits 16- und 17-Jährige wählen. Von den Flächenländern sind bislang Hessen, Bayern, Sachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland beim Mindestalter von 18 Jahren geblieben. dpa/nd

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