- Politik
- Dublin-Verordnung
Europarechtler: Seehofers Forderung verstößt gegen EU-Recht
Für Jürgen Bast ist das Vorhaben des Bundesinnenministers nicht mit der Dublin-Verordnung vereinbar
Der Europarechtler Jürgen Bast hat die unter anderem von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) geforderte Zurückweisung von Geflüchteten an der deutschen Grenze, die bereits in anderen EU-Ländern registriert sind, als europarechtswidrig bezeichnet. »Wenn Deutschland Menschen an der Grenze zurückweist, die einen Asylantrag stellen wollen, dann verstößt das gegen die Dublin-Verordnung«, erklärt er im nd-Interview.
»Dieses europäische Gesetz sieht vor, dass ein Verfahren durchgeführt werden muss, in dem geklärt wird, welcher Staat für die inhaltliche Prüfung des Asylbegehrens zuständig ist. Das kann Deutschland oder auch ein anderes Mitgliedsland der EU sein«, so der EU-Experte von der Universität Gießen weiter. So sei es etwa möglich, dass die Bundesrepublik für einen Geflüchteten zuständig sei, der zuerst in Italien den Boden der EU betreten habe. »Das ist zum Beispiel möglich, wenn der Asylantragsteller Familienangehörige hat, die in Deutschland leben und dort ein Asylverfahren durchlaufen«, sagte Bast. nd
Das vollständige Interview mit Jürgen Bast ist hier zu lesen.
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.