Zugiges Haus - Mietminderung

Mietrechtsurteil

  • Lesedauer: 1 Min.

Die Bewohner können eine Mietminderung geltend machen, teilt der Infodienst Recht und Steuern der LBS mit.

Der Fall: Ein Paar bezog eine Drei-Zimmer-Wohnung in einem Passivhaus - mit Fußbodenheizung und Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Wegen einer fehlerhaften Regulierung der Anlage und ungeeigneter Luftdurchlässe zog ständig kühle Luft durch die Räume, insbesondere durch das Wohn-/Arbeitszimmer und das Schlafzimmer. Die Heizung kam dagegen nicht an. Zeitweise sei es unerträglich für sie, stellten die Mieter fest. Sie hielten eine 20-prozentige Minderung ihrer Zahlungen für angemessen. Der Eigentümer behauptete, es sei nicht zu beweisen, dass die Schwelle einer unerheblichen Gebrauchsbeeinträchtigung überschritten werde.

Das Urteil: Das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az. 33 C 1251/17) stellte fest, bei einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sei »konstruktionsbedingt häufig, zumindest innerhalb eines gewissen Rahmens, mit Zugluft zu rechnen«. Man könne in solchen Fällen nicht grundsätzlich von einem Mangel der Wohnung sprechen. Doch hier gehe die Belästigung »über das hinzunehmende Maß hinaus«. Von »den einschlägigen Behaglichkeitskriterien« einer Wohnung könne keine Rede mehr sein. 20 Prozent Mietminderung hielt das Gericht aber für zu hoch und sprach den Mietern nur zehn Prozent zu. LBS/nd

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