London: Bleiberecht für EU-Ausländer
Kritik an »Brexit-Gebühren«
London. Die britische Regierung hat am Donnerstag Pläne für das Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern in Großbritannien nach dem Brexit vorgelegt. Das Schicksal von etwa 3,5 Millionen Menschen war bislang eines der schwierigsten Themen in den Verhandlungen. London und Brüssel waren sich im Vorjahr grundsätzlich einig geworden. Nun wurden Details bekannt gegeben.
Bis Ende Juni 2021 soll es EU-Bürgern in Großbritannien möglich sein, sich für einen dauerhaften Aufenthalt nach dem Brexit zu bewerben. Sie müssen dafür Wohnsitz und Identität nachweisen und Auskunft über Vorstrafen geben. Der für alle verpflichtende Antrag auf Niedererlassungserlaubnis koste Erwachsene 65 Pfund (rund 74 Euro) und 32,50 Pfund für Kinder. Der Beauftragte des Europaparlaments Guy Verhofstadt kritisierte, dass EU-Bürger durch Gebühren für den Brexit »bestraft« würden. dpa/nd Kommentar Seite 2
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