Datenschutz im Wartezimmer des Arztes?

DSGVO-konformer Patientenaufruf

  • Lesedauer: 2 Min.

Datenschutz - das betrifft auch Bereiche, an die man nicht auf Anhieb denkt. Wenn wir morgens die Brötchen beim Bäcker unseres Vertrauens kaufen, begrüßen wir uns mit Namen. Auch der Kneipier um die Ecke kennt unseren Namen.

Wie selbstverständlich wird empfunden, dass der Hausarzt uns beim Namen nennt. Und noch immer werden die Namen von Patienten in den Wartebereichen von Kliniken und Arztpraxen aufgerufen. Was aber ist mit den vielen Patienten, die neben uns im Wartebereich der Praxis Platz genommen haben?

»Herr Meier, bitte in Behandlungszimmer drei« - dieser Aufruf ist jedoch bereits ein Bruch des Sozialgeheimnisses laut § 35 SGB I (Sozialgesetzbuch). Andere Patienten, die sich gegebenenfalls vom Sehen her kennen, erfahren so nun auch den Namen und können diesen einer Person zuordnen.

Grundsätzlich bedarf die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte laut DSGVO einer Rechtsgrundlage oder einer Einwilligungserklärung. Der in den meisten Arztpraxen und Notaufnahmen gängige Aufruf stellt aber bereits eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte dar.

Laut eines Tätigkeitsberichtes des Landesbeauftragten für den Datenschutz des Landes Sachsen-Anhalt begründet bereits das Sozialgesetzbuch (SGB) besonders im Sozialleistungsbereich die Pflicht des Leistungsträgers, das Sozialgeheimnis (§ 35 SGB I) zu wahren.

Öffentliche Stellen sind grundsätzlich bereits durch § 78a SGB X verpflichtet, durch technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) sicherzustellen, dass nicht unbefugt personenbezogene Daten übermittelt werden.

Dabei ist der Aufruf des Patienten dank moderner Technik heutzutage ohne Nennung von Namen und damit des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht möglich. Digitale Patientenaufrufsysteme - wie zum Beispiel das Oxygen.queue der DOOH media GmbH - schließen diese Datenlücke durch Ticketvergabe und nummerischen Aufruf und bieten durch die hohe Flexibilität weitere Vorteile für Patienten und Mitarbeiter.

Auf Bildschirmen erhalten die Besucher neben dem aktuellen Patientenaufruf beispielsweise lokale Wettereinblendungen, Nachrichten oder hausinterne Informationen. Die Warteposition und ungefähre Wartezeit ist per Smartphone abrufbar, Mehrsprachigkeit entlasten die Mitarbeiter. Die technischen Möglichkeiten sind vorhanden.

Was nun erfolgen muss, sind Information und Sensibilisierung, damit der Patientenaufruf nicht zur Falle wird, sondern zu höherer Patientenzufriedenheit und Mitarbeiterentlastung führt. dpa/nd

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