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Keine Einigung mit dem Musikdirektor

  • Lesedauer: 2 Min.

Cottbus. Im Zivilstreit zwischen dem Staatstheater Cottbus und dem gekündigten Generalmusikdirektor Evan Alexis Christ ist in der Güteverhandlung keine Einigung erzielt worden. Die Parteien kündigten am Montag vor dem Arbeitsgericht Cottbus aber an, über einen möglichen Vergleich im Gespräch zu bleiben. Christ hatte die Kündigungsschutzklage gegen seinen Arbeitgeber, die Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder), eingereicht. Er will sich dagegen wehren, dass er nach Kritik aus dem Ensemble an seinem Führungsstil gehen soll. Die Vorwürfe drehen sich zum Beispiel um cholerische Ausfälle. Christs Vertrag läuft eigentlich noch bis zum Jahr 2024.

Er betonte vor Gericht, dass er keinen Grund sehe, mit der Arbeit aufzuhören. Er sagte auch: »Ich war die ganze Zeit dafür, eine Mediation zu machen.« Seine Anwältin betonte, dass die Vorwürfe gegen Christ teilweise widersprüchlich seien.

Der Anwalt der Kulturstiftung machte klar, dass er sich eine Weiterarbeit von Christ am Staatstheater nicht vorstellen könne. Er sei vielmehr dafür, eine Sprachregelung zu finden, die auch Christ nicht beschädige. Als Vergleichssumme brachte er ein Jahresgehalt ins Spiel. Die Gegenseite will fünf Jahresgehälter. Der Krach am Staatstheater hatte zur Folge, dass Intendant Martin Schüler zum Ende der Spielzeit aufhören wird und dass der Theater-Stiftungschef Martin Roeder eine fristlose Kündigung erhielt. dpa/nd

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