Sommer, Strand und Schadenfall

Richtig abgesichert bei Unfällen im Ausland

  • Lesedauer: 2 Min.

Wer einen Trip mit dem Auto in die Toskana plant oder zum Eiffelturm, sollte besonders vorsichtig sein: Einmal kurz nicht aufgepasst und es knallt. Italien und Frankreich waren die Spitzenreiter in Sachen Blechschäden bei deutschen Touristen. Damit der Urlaub nicht zur teuren Kostenfalle wird, lohnt eine Zusatzversicherungen bei Mietwagen bzw. sollte man den Versicherungsschutz des eigenen Wagens überprüfen.

Unterwegs im Mietwagen

Wer im Urlaub ein Auto mieten will, sollte vor Reiseantritt buchen. Das ist der erste Schritt auf dem Weg zu einer stressfreien Reise. Die Vertragsbedingungen können so in Ruhe studiert werden. Die Gefahr unschöner Überraschungen wird minimiert. Da für die Ausbesserung kleinerer Kratzer Summen von 300 bis 700 Euro keine Seltenheit sind, ist eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung sinnvoll. Im Idealfall sollte diese auch den Diebstahl des gemieteten Fahrzeugs absichern.

Wichtig: Wer im Parkhaus die Höhe seines Fahrzeugs falsch einschätzt, muss trotzdem zahlen - der Versicherungsschutz greift nicht bei grober Fahrlässigkeit. Prinzipiell sollten vertraglich geregelte Pflichten, wie etwa die Polizei einzuschalten, im Schadensfall.

Unterwegs im eigenen Auto

Wer beim Reisen im eigenen Pkw im Ausland unverschuldet einen Unfall hat, sollte sich nicht darauf verlassen, dass der Unfallgegner auch ausreichend versichert ist. Spezielle Urlaubs-Zusatzversicherungen zur Kfz-Haftpflichtversicherung sichern gegen alle Eventualitäten im Ausland ab. Über den Zentralruf der Autoversicherer (kostenfrei 0800 250 260 0) kann außerdem in den EU-Mitgliedstaaten die Versicherung der gegnerischen Partei ermittelt werden.

Tipp: Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung greift zusätzlich bei Kosten durch rechtliche Streitigkeiten. Und: Immer ein Exemplar des Europäischen Unfallberichts mitführen (z.B. unter www.kfz-auskunft.de/ formulare/Unfallbericht.pdf). Er hilft bei der Unfalldokumentation. Dazu gehört auch die Grüne Versicherungskarte der eigenen Kfz-Versicherung.

Im Falle eines Falles: Ruhe bewahren, Polizei rufen, Unfall und Unfallort fotografisch dokumentieren! DVAG/nd

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