Verfassungsbeschwerde geprüft

Reaktion des Bundes der Versicherten

  • Lesedauer: 2 Min.

Der BGH bestätigte, dass das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) richtig angewendet wurde, ohne die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes selbst zu prüfen. »Das obliegt dem Bundesverfassungsgericht, an das wir uns hierzu auch noch wenden wollen«, sagt BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein nach dem BGH-Entscheid. Der BGH hat jedoch an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen, um klären zu lassen, ob im konkreten Fall ein erhöhter Sicherungsbedarf bestand und somit eine Kürzung der Bewertungsreserven angezeigt war.

Das Verfahren betrifft etwa 90 Millionen Lebensversicherungsverträge, darunter viele Kapitallebensversicherungen, Riester- und Rürup-Renten sowie Direktversicherungsverträge der Betrieblichen Altersvorsorge. Hintergrund ist, dass der BdV 2016 aus abgetretenem Recht eines Versicherungsnehmers Klage gegen die zum ERGO-Konzern gehörende Victoria Lebensversicherung erhoben hat.

Dabei ging es im Wesentlichen um die gegenüber den Versicherten erheblich gekürzten Bewertungsreserven. Sie müssen zumindest anteilig den Kund*innen zugutekommen, da diese Gewinne aus von den Versicherungsnehmer*innen eingezahlten Geldern erwirtschaftet werden. Das im Sommer 2014 in Kraft getretene LVRG hatte der Versicherungswirtschaft die merkliche Kürzung dieser den Kund*innen zustehenden Bewertungsreserven ermöglicht.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Düsseldorf (Az. 50 C 356/16) und in zweiter Instanz auch das Landgericht (LG) Düsseldorf (Az. 9 S 46/16) die Klage des BdV abgewiesen. Durch die Zurückweisung der Revision hat der BGH nun deutlich gemacht, dass auch er keine grundsätzlich unrechtmäßige Benachteiligung der Versicherungsnehmer*innen erkennt und sich dabei darauf stützt, dass das LVRG korrekt angewendet wurde.

Daher geht es jetzt erst einmal beim LG Düsseldorf in die Verlängerung. Danach prüft der BdV den außerordentlichen Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde. »Aus unserer Sicht geht es um die Enteignung von Millionen von Kunden. Die vom LVRG gedeckte Kürzung der Bewertungsreserven ist ein nicht zu tolerierender Eingriff in das grundrechtlich geschützte Eigentumsrecht aller Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer«, so Kleinlein. Ziel des BdV ist eine Änderung und Anpassung des LVRG durch den Gesetzgeber zugunsten aller.

BdV-Tipp: Betroffene von bereits gekündigten oder abgelaufenen Verträgen können lediglich ihren Versicherer anschreiben und um Unterbrechung der Verjährung bitten. So halten sie ihre Ansprüche bei einem späteren positiven Urteilsspruch aufrecht. Der Musterbrief des BdV kann kostenlos unter www.bund derversicherten.de heruntergeladen werden. BdV/nd

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