Paris: Verfassungsgericht stärkt Migrantenhelfer

  • Lesedauer: 1 Min.

Paris. Das französische Verfassungsgericht hat die Rechte von Menschen gestärkt, die sich uneigennützig für Migranten ohne Aufenthaltserlaubnis engagieren. Es erklärte einen Teil eines Gesetzes gegen Hilfe für illegal eingereiste Ausländer am Freitag für verfassungswidrig. Der Entscheidung zufolge darf es nicht geahndet werden, Migranten innerhalb Frankreichs aus humanitären Gründen zu unterstützen. Bedingung dabei ist, dass die Helfer keine Gegenleistung bekommen, damit sind Schleuser ausgeschlossen. Der Verfassungsrat, der oberste Hüter der französischen Verfassung, begründete dies mit dem Prinzip der Brüderlichkeit, das Teil der Staatsdevise »Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit« ist. dpa/nd

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.