Paris: Verfassungsgericht stärkt Migrantenhelfer

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Paris. Das französische Verfassungsgericht hat die Rechte von Menschen gestärkt, die sich uneigennützig für Migranten ohne Aufenthaltserlaubnis engagieren. Es erklärte einen Teil eines Gesetzes gegen Hilfe für illegal eingereiste Ausländer am Freitag für verfassungswidrig. Der Entscheidung zufolge darf es nicht geahndet werden, Migranten innerhalb Frankreichs aus humanitären Gründen zu unterstützen. Bedingung dabei ist, dass die Helfer keine Gegenleistung bekommen, damit sind Schleuser ausgeschlossen. Der Verfassungsrat, der oberste Hüter der französischen Verfassung, begründete dies mit dem Prinzip der Brüderlichkeit, das Teil der Staatsdevise »Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit« ist. dpa/nd

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