Nur wenige nutzen Lohnauskunftsrecht

Überraschenderweise sind es einigen Fällen sogar mehr Männer, die vom neuen Gesetz Gebrauch machen

  • Alina Leimbach
  • Lesedauer: 3 Min.

Kurz nach dem Weltfrauentag 2017: Der Bundestag beschließt ein Gesetz zur Bekämpfung unterschiedlicher Bezahlung von Mann und Frau. Die damalige Bundesarbeitsministerin Manuela Schwesig (SPD) lobte jenes» Lohnentgelttransparenzgesetz ausgiebig«: Es sei eine Maßnahme für »mehr Lohngerechtigkeit, für gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer«.

Doch das Gesetz scheint bislang vor allem eins zu sein: nicht besonders wirkungsvoll. Nur die wenigsten Beschäftigen, nämlich gerade einmal 1,5 Angestellte pro Unternehmen und Monat stellten eine Anfrage, wie viel Personen des anderen Geschlechts in ihrer Position im Mittel verdienten. Das ergab die Umfrage des Beratungsunternehmens Kienbaum unter 103 Unternehmen. Durchschnittlich seien es neun Beschäftige pro Unternehmen in einem halben Jahr gewesen. Dabei sind die Firmen, für die das neue Auskunftsverpflichtung gilt, keine Zwerge: Mindestens 200 Beschäftigte muss ein Unternehmen haben, damit dessen Arbeitnehmer*innen überhaupt eine Anfrage stellen dürfen.

Das Entgelttransparenzgesetz regelt, dass Mitarbeiter*innen, sofern sie mehr als sechs Kollegen des anderen Geschlechts in einer vergleichbaren Position haben, das Unternehmen nach dem mittleren Lohn jener Kolleg*innen fragen dürfen. Damit sollen vor allem Frauen in Lohnverhandlungen ein Argument für ein besseres Gehalt an die Hand bekommen können.

Allerdings haben bisher nicht nur Frauen die neue Abfragemöglichkeit genutzt, so die Studie, sondern auch ihre männlichen Kollegen – obwohl für diese das Gesetz gar nicht gedacht war. In insgesamt 20 Prozent der Unternehmen waren es gleich viele Männer wie Frauen, die nach dem Gehalt der Kolleg*innen des anderen Geschlechts fragten. Neun Prozent der Firmen machten sogar die Erfahrung, dass mehr Männer das neue Gesetz nutzen.

In der Anfrage von Kienbaum sollten die Unternehmen auch über ihre Erfahrungen mit dem Auskunftsrecht Bilanz ziehen. Diese fällt eher gemischt aus. Zwar waren in zwei Drittel aller Anfragen, wenn es vergleichbare Mitarbeiter*innen gab, keine Lohndiskrepanzen festzustellen, in 14 Prozent der Fälle stellte sich allerdings doch heraus, dass die Anfragenden weniger verdienten als die vergleichbaren Kolleg*innen. Wie groß die Lohnlücke im Schnitt ausfiel, wurde nicht mitgeteilt.

Unklar ist, was die zu gering Bezahlten mit der Information anfangen. Denn es gibt keinen Automatismus, dass sie anschließend besser bezahlt werden. Kritiker*innen hatten das Gesetz deswegen schon bei der Einführung als zahnlosen Tiger bezeichnet. »Instrumente zur Durchsetzung von gleicher Bezahlung fehlen komplett«, kritisierte etwa die frauenpolitische Sprecherin der LINKEN-Bundestagsfraktion, Cornelia Möhring, bereits 2017.

Die Grünen hatten gar ein Verbandsklagerecht für die Einklagung des angemessenen Gehalts gefordert. Das Gesetz sei viel zu schwach ausgelegt, um das Ziel der Lohngleichheit tatsächlich zu erreichen, sagte deren frauenpolitische Sprecherin Ulle Schauws auf nd-Anfrage. »Die aktuelle Studie von Kienbaum unterstreicht dies. Es gibt kaum Auskunftsanfragen der Frauen.« Zudem sei es unzureichend, dass das Auskunftsrecht erst bei Unternehmen ab 200 Beschäftigten greife.

Noch immer gibt es in Deutschland einen der größten Gender Pay Gaps in der EU. Im Schnitt verdienen Männer rund 20 Prozent mehr als Frauen. Selbst wenn man verschiedene Qualifikationen, Alter und Positionen herausrechnet, bleibt eine Lohnlücke von rund sechs Prozent.

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