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  • Härtefallkommission in Berlin

Rot-Rot-Grün lässt Gnade walten

Anerkennungsquote bei Anträgen an die Härtefallkommission steigt weiter

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 3 Min.

Die Härtefallkommission bietet für viele Menschen ohne Aufenthaltstitel eine letzte Chance. Die Betroffenen können sich an Mitglieder des Gremiums wenden, um doch noch eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass dringende humanitäre oder persönliche Gründe das Anliegen rechtfertigen. Das wird durch die Mitglieder der Härtefallkommission (siehe Kasten) vorher geprüft. Liegen die notwendigen Voraussetzungen nach der Einzelfallprüfung vor, richtet die Kommission anschließend ein Ersuchen an Innensenator Andreas Geisel (SPD), der darüber entscheidet, ob er das Ersuchen aufgreift.

Unter dem rot-rot-grünen Senat ist die Anerkennungsquote von Härtefallersuchen unterdessen zuletzt deutlich gestiegen. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine bislang unveröffentlichte Schriftliche Anfrage der Linkspartei-Abgeordneten Anne Helm und Katina Schubert hervor, die »neues deutschland« vorab vorliegt. Demnach wurden 2016 von 130 Ersuchen ausreisepflichtiger Menschen 76 anerkannt (58 Prozent), im vergangenen Jahr wurden von 262 Anträgen sogar 182 bewilligt (69 Prozent). Der Trend, bei Härtefällen Gnade walten zu lassen, setzte sich bisher auch im laufenden Jahr fort: Von den bis Ende Juni gestellten 87 Anträgen an die Kommission griff der Innensenator 65 auf, also fast 75 Prozent der Begehren.

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Unter dem Vorgängersenat sah dies noch ganz anders aus, Ex-Innensenator Frank Henkel (CDU) griff deutlich weniger der gestellten Anträge von Menschen auf, die keinen Aufenthaltstitel hatten. 2015 beispielsweise lag Henkels Quote bei etwa 50 Prozent.

»Dass die Anerkennungsquote steigt, ist eine gute Nachricht«, sagt Katina Schubert dem »nd«. Die Landesvorsitzende der LINKEN ist im Abgeordnetenhaus unter anderem Sprecherin der Linksfraktion für Flüchtlingspolitik. Obwohl aus ihrer Sicht Innensenator Geisel »zugänglicher« als sein Vorgänger sei, sieht Schubert bei der Härtefallkommission weiter »politischen Handlungsbedarf«. Denn aus der Senatsantwort auf die Schriftliche Anfrage wird ebenfalls deutlich, dass in den vergangenen Jahren insbesondere Gesuche aus Albanien, Kosovo, Bosnien und Serbien abgelehnt wurden. Diese Staaten gelten als sogenannte Sichere Herkunftsländer, in die abgeschoben werden darf. »Die Zahlen zeigen, dass das Konstrukt des sicheren Herkunftsstaats nichts mit der Realität der Leute zu tun hat«, kritisiert Schubert. Vielfach seien die Betroffenen Härtefälle Roma. »Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wie Antiziganismus muss bei den Entscheidungen zu den Härtefällen einbezogen werden«, fordert Schubert. Bei dem von Rot-Rot-Grün organisierten Runden Tisch zu Roma und Sinti habe man sich darüber hinaus darauf verständigt, dass Roma-Vertreter künftig in der Härtefallkommission vertreten sein sollten. Bislang besteht die Kommission aus Vertretern der Kirchen, von Wohlfahrtsverbänden und Flüchtlingsorganisationen. Schubert hält die Forderung der Roma-Vertreter für »berechtigt«.

Die Innenbehörde sieht dagegen keinen Änderungsbedarf bei der Härtefallkommission. »In ihrer aktuellen Zusammensetzung ist sie in der Lage, mit ihren Anträgen und bei ihren Entscheidungen die religiöse, kulturelle und weltanschauliche Vielfalt in der Gesellschaft sachgerecht abzubilden«, heißt es in der Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage.

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