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- Fall Sami A.
Rechtlich flexibel
Sebastian Bähr über unterschiedliche Maßstäbe beim Fall Sami A.
Sami A. ist vermutlich kein angenehmer Zeitgenosse. Als mutmaßlicher Ex-Leibwächter von Osama Bin Laden scheint der Tunesier dem Islamismus stärker zugeneigt als Demokratie oder Hedonismus. Wenn man diesen Rechtsstaat aber ernst nimmt, müsste man auch akzeptieren, dass Sami A. über Rechte verfügt - wie Schutz vor Folter. Auf die ernste Gefahr der Misshandlung in seinem Heimatland verwies jüngst ein Verwaltungsgericht und untersagte deshalb seine Abschiebung. Als kurz nach der Entscheidung das nordrhein-westfälische Ministerium für Flüchtlinge unter dem Wissen von Bundesinnenminister Horst Seehofer den Mann trotzdem in einen Flieger steckte, wurde Rechtsbruch begangen. Vielleicht sogar, um ein Exempel zu statuieren.
Große Aufregung scheint es in Politik, Medien und Bevölkerung in diesem Fall nicht zu geben. Es handele sich um eine »umstrittene Abschiebung«, so die meisten Journalisten. Kritik an Seehofer - kaum vernehmbar. Hinsichtlich der Maßstäbe sei an dieser Stelle an den hochgejazzten »BAMF-Skandal« erinnert: Aufgrund einer überschaubaren Anzahl irregulärer positiver Asylentscheidungen zugunsten von verfolgten Jesiden herrschte wochenlang hysterische Empörung im Land, während die Zehntausenden Fehlentscheidungen zuungunsten von Schutzsuchenden kaum jemanden interessierten. Ein Muster wird deutlich: Solange der Ausländer das Land verlässt, spielt Recht keine Rolle.
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