OVG-Urteil über Kreisumlage am 23. Juli

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Greifswald. Im Streit um die Höhe der Kreisumlage in Mecklenburg-Vorpommern will das Oberverwaltungsgericht in Greifswald am 23. Juli sein Urteil verkünden. Der Landkreis Nordwestmecklenburg und die Gemeinde Perlin hatten am Mittwoch nochmals ihre Rechtspositionen vor Gericht vorgetragen. Die Umlage müssen Gemeinden im ganzen Land an ihren jeweiligen Landkreis abführen, damit dieser seine Aufgaben erfüllen kann. Ihre Höhe wird von vielen Gemeinden als harte Last empfunden. Im vorliegenden Fall geht es um die Berufung des Landkreises Nordwestmecklenburg gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin aus dem Jahr 2016. Dem Verfahren wird von Beobachtern grundsätzliche Bedeutung für Mecklenburg-Vorpommern beigemessen. dpa/nd

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