Sonntagsöffnung in Ferienorten gekippt

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Greifswald. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die Bäderregelung zur Ladenöffnung an Sonntagen in Ferienorten in Mecklenburg-Vorpommern aus formaljuristischen Gründen gekippt. Demnach ist die Rechtsgrundlage für die Verordnung nicht richtig zitiert worden, begründete der Vorsitzende Richter, Martin Redeker, am Mittwoch die Entscheidung. Die Läden bleiben in diesem Sommer zunächst aber wie bislang geöffnet, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Das Wirtschaftsministerium könne Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen, wie eine Sprecherin erläuterte. Die Frist laufe einen Monat nach Zustellung des schriftlichen Urteils ab. Die Gewerkschaft ver.di, die von 20 000 betroffenen Beschäftigten spricht, hatte gegen das Land geklagt, weil ihr die seit Januar 2016 geltende Regelung hinsichtlich des Warensortiments und der Anzahl der Orte zu weit ging und sie mit dieser den verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe unterlaufen sah. Bislang dürfen in landesweit 77 Orten die Geschäfte an Sonntagen von Mitte März bis Anfang November von 12 bis 18 Uhr öffnen. dpa/nd

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