Nur wenige Anträge auf Entschädigung

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Bonn. Die staatliche Entschädigung für nach dem Krieg wegen ihrer Homosexualität verurteilter Männer ist im ersten Jahr nur von wenigen Betroffenen in Anspruch genommen worden. Seit Inkrafttreten des Gesetzes haben 102 Betroffene entsprechende Anträge gestellt, von denen 78 bislang bewilligt wurden, wie das Bundesamt für Justiz (BfJ) am Donnerstag mitteilte. Damit wurden 354 000 Euro an Entschädigungsgeldern ausgezahlt. »Damit bleiben die Antragszahlen und die Auszahlungssumme deutlich hinter den Erwartungen des Gesetzesentwurfs zurück«, erklärte das Bundesamt. Ursprünglich war von bis zu 5000 Betroffenen ausgegangen worden. Anspruch auf Entschädigung haben Männer, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen nach dem Paragrafen 175 rechtskräftig verurteilt worden waren. Allein in der Bundesrepublik der 50er- und 60er-Jahre betrifft dies etwa 50 000 Männer. Das Entschädigungsgesetz spricht ihnen eine einmalige Zahlung von 3000 Euro für jede Verurteilung sowie zusätzlich 1500 Euro für jedes angefangene Haftjahr zu. AFP/nd

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