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Diskussion um Gesetzesänderung

»Reichsbürger« sollen entwaffnet werden

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Vertreter von Regierung und Opposition dringen auf eine Entwaffnung von »Reichsbürgern«. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer (CSU), forderte in der »Passauer Neuen Presse«, Anhängern der extremistischen Bewegung, die im Besitz von Waffen sind, schnellstmöglich die Erlaubnis dafür zu entziehen und ihnen die Waffen abzunehmen. »Die zuständigen Behörden müssen in Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz Vorsorge dafür tragen, dass ›Reichsbürgern‹ der Waffenbesitz unmöglich gemacht wird«, sagte er. Mayer ergänzte: »Gegebenenfalls brauchen wir ein schärferes Waffenrecht.«

Die Grünen begrüßten die Äußerungen. Dass mit Blick auf den hohen Grad der Bewaffnung von »Reichsbürgern« Änderungen des Waffenrechts nicht länger ausgeschlossen werden, mache deutlich, »wie ernst das Problem tatsächlich ist«, sagte die innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Irene Mihalic. Vorschläge ihrer Partei seien bislang am Widerstand der Union gescheitert. »Es ist dringend notwendig, dass waffenrechtliche Verfahren so gestaltet werden, dass sich Extremisten, die unseren demokratischen Rechtsstaat beseitigen wollen, nicht auch noch legal bewaffnen können«, sagte Mihalic.

Wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz hervorgeht, wächst die Szene der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter in Deutschland. 18 000 Menschen werden der Szene aktuell zugerechnet. »Reichsbürger« lehnen die Bundesrepublik in ihrer heutigen Verfasstheit ab. 2017 verfügten laut Verfassungsschutz rund 1100 »Reichsbürger« und »Selbstverwalter« über eine waffenrechtliche Erlaubnis.

Im Bericht der Verfassungsschützer heißt es weiter, in der Vergangenheit wurde versucht, Sympathisanten der Szene solche Genehmigungen zu entziehen. Viele Verfahren dauerten aber noch an, weil rechtlich gegen den Entzug von Waffen vorgegangen werde.

Ende Juni beschloss das Verwaltungsgericht Gießen, dass bei einem »Reichsbürger« die Erlaubnis, mit Waffen umzugehen, widerrufen werden kann. Der Waffenbesitz dürfe nur Personen erlaubt werden, die das Vertrauen verdienten, mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umzugehen, hieß es zur Begründung. Personen, die der »Reichsbürgerbewegung« angehörten, seien grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen, urteilte das Gericht. Agenturen/nd

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