Freispruch im Wehrhahn-Prozess
Gericht: Schuld des Angeklagten an Bombenanschlag nicht nachzuweisen
Düsseldorf. 18 Jahre nach dem Anschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn hat das Landgericht Düsseldorf am Dienstag den Angeklagten freigesprochen. Der 52-Jährige war wegen zwölffachen versuchten Mordes angeklagt gewesen. Die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Rainer Drees sah eine Tatbeteiligung nicht als erwiesen an. Der ehemalige Militaria-Händler, der erst Anfang 2017 festgenommen worden war, hatte die Tat in der Verhandlung bestritten. Mehrere Zeugen hatten dagegen behauptet, er habe den Anschlag gestanden. Das Schwurgericht wertete die vermeintlichen Geständnisse als Prahlereien und Lügen und die Zeugenaussagen als nicht belastbar.
Am 27. Juli 2000 war am S-Bahnhof Wehrhahn eine Rohrbombe explodiert. Sie verletzte zehn Menschen aus der ehemaligen Sowjetunion, die auf dem Rückweg von einer Sprachschule waren. Unter den Opfern waren sechs jüdische Zuwanderer. Eine schwangere Frau verlor durch den Anschlag ihr Kind. epd/nd Kommentar Seite 4
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