Mietspiegel gestärkt

Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 2 Min.

»Verletzung der Eigentumsgarantie«, »Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz« sowie »Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter«. Was sich liest, als sei ein willkürliches Unrechtssystem über den Kläger am Berliner Landesverfassungsgerichtshof hereingebrochen, war die Beschwerde über ein Urteil des Landgerichts Berlin. Es hatte hatte geurteilt, dass der Berliner Mietspiegel 2015 zumindest als einfacher Mietspiegel anzuwenden sei und es gutachterlicher Stellungnahmen zur Qualifziertheit des Mietspiegels und zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht bedarf.

Bereits im Mai hatte das Landesverfassungsgericht die Beschwerde zurückgewiesen. Darauf wies nun der Berliner Mieterverein (BMV) hin. Der Beschluss sei auch eine Niederlage für die Deutsche Wohnen, so der Mieterverein. Sie hat in mehreren Verfassungsbeschwerden versucht, die Berliner Landgerichtsrechtsprechung zu kippen und den Mietspiegel für unbrauchbar zu erklären. Statt des Mietspiegels setzte die Deutsche Wohnen auf Gutachten, mit denen sie sich sich die Durchsetzung Ihrer überhöhten Mietforderungen verspricht.

»Es ist zunächst ein Sieg für die Mieter«, erklärt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild, »denn die Rechtssicherheit über die Anwendung des Mietspiegels wird erhöht. Den Angriffen auf neuere Mietspiegel können wir nun gelassener entgegen sehen.«

Damit sollte insbesondere die Deutsche Wohnen endlich anerkennen, dass sie mit Angriffen auf den Berliner Mietspiegel nicht mehr durchdringe, erklärt auch Marcel Eupen, erster Vorsitzender des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutbunds.

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