Verbot von Sammelbox für Arzneirezepte
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts in Gelsenkirchen ist es verboten, in einem Supermarkt eine Sammelbox für Rezepte aufzustellen und die Medikamente dann nach Hause zu liefern. Die sei nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn die Sammelbox zur Versorgung in einem abgelegenen Ortsteil dienen würde. Agenturen/nd
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.