Krankenhausgesetz für Rheinland-Pfalz einstimmig verabschiedet
Mainz. Der rheinland-pfälzische Landtag hat ein neues Landeskrankenhausgesetz verabschiedet. Einstimmig votierte das Plenum am Mittwoch in Mainz dafür. Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) sagte, das Gesetz sorge dafür, dass die Planungshoheit im Land bleibe. Damit würden die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erarbeiteten Qualitätskriterien für Krankenhäuser nicht automatisch eins zu eins in Rheinland-Pfalz übernommen. »Dieser Automatismus ist von uns nicht gewollt«, sagte die Ministerin. Es sei wichtig, dass im Land entschieden werde, welche Kriterien Bestandteil des Landeskrankenhausplans würden. Dazu zählten auch landeseigene Kriterien. Der Krankenhausplan soll bis Ende des Jahres stehen und von 2019 bis 2025 gelten. Er enthält Festlegungen zu den Landesmitteln für einzelne Investitionsprojekte sowie zur Pauschalförderung für alle Kliniken. dpa/nd
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