Pläne für Neubau des Bahnhofs Altona gestoppt

Eines der größten Infrastrukturprojekte Hamburgs liegt nach einem Gerichtsentscheid erst einmal auf Eis

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Hamburg. Der umstrittene Bau des neuen Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Altona verzögert sich. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat die Planungen zur Verlegung des Bahnhofs zunächst gestoppt und gab damit einem Eilantrag des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) statt, wie Gericht und Kläger am Mittwoch mitteilten. Das Problem, wann und wo eine neue Verladeeinrichtung für Autoreisezüge gebaut werde, sei ungelöst, erklärte das Gericht in seinem Beschluss vom 15. August (Aktenzeichen 1 Es 1/18.P). Weitere Fragen zur Rechtmäßigkeit der Planungen für eines der größten Infrastrukturprojekte Hamburgs will das Gericht erst im sogenannten Hauptsacheverfahren prüfen.

Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamts von 2017 leide an einer »unzureichenden Problembewältigung hinsichtlich der mit der Verlegung des Bahnhofs entfallenden Verladeeinrichtung für Autoreisezüge im bisher genutzten Kopfbahnhof Hamburg-Altona«, wie es in dem Beschluss hieß. Dieser Mangel schaffe Planungsprobleme.

Andere in der Klage des Verkehrsclubs aufgeworfene Fragen nach der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses seien vor diesem Hintergrund nicht abschließend beurteilt worden, ergänzte das Gericht. Das werde im folgenden Hauptsacheverfahren überprüft.

Die Deutsche Bahn will mit Unterstützung der Stadt Hamburg den alten Fernbahnhof Hamburg-Altona um etwa zwei Kilometer nach Norden an eine dort gelegene Eisenbahntrasse verlegen. Dort gibt es bereits einen S-Bahnhof, der um sechs Fernbahnsteige erweitert werden soll.

Der alte Bahnhof erfüllt laut Bahn nicht mehr die Anforderungen der heutigen Zeit. Unter anderem handelt es sich um einen Kopfbahnhof. Eine Verlegung würde zudem Platz schaffen, den die Stadt etwa für neue Wohnungen nutzen könnte. Die Bauarbeiten sollten nach Angaben der Bahn voraussichtlich im Herbst beginnen und etwa fünf Jahre dauern.

Der VCD lehnt die Verlegung ab, weil er Nachteile für Bahnreisende und Pendler im Hamburger Westen und in Schleswig-Holstein befürchtet. Er warnt unter anderem vor längeren Umsteigezeiten für Pendler. Der Verkehrsclub kooperiert dabei mit einer Hamburger Bürgerinitiative.

Parallel zu ihrer Entscheidung über den Eilantrag des VCD lehnten die Richter die Klage eines einzelnen Bürgers ab. Dieser sah sich nach Angaben des OVG in seinen Rechten verletzt, weil er nach erfolgter Verlegung einen weiteren Weg zum nächstgelegenen Fernbahnhof haben würde.

Das sei allerdings irrelevant, entschieden die Hamburger Richter. Erstens teile der Kläger dies mit unzähligen anderen Nutzern, es handle sich in der Sache also nicht um eine Verletzung individueller Rechte. Darüber hinaus sei die potenzielle Verlängerung des Anreisewegs »um einige Minuten« objektiv von so geringer Bedeutung, dass das Argument vom OVG nicht in die Erwägung einbezogen werden müsse. Agenturen/nd

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