Prekäre Sonderregel für Saisonarbeiter entfristet
Berlin. Landwirte in Deutschland sollen auch künftig Saisonkräfte etwa für die Spargelernte oder die Weinlese sozialversicherungsfrei anstellen können. Der Koalitionsausschuss einigte sich darauf, die sogenannte 70-Tage-Regelung für eine kurzfristige Beschäftigung dauerhaft zu verlängern. Sie galt bislang bis Ende 2018. Eingeführt worden war sie mit dem gesetzlichen Mindestlohn 2015. Die Zeitgrenzen für geringfügig Beschäftigte wurden dabei von zwei auf drei Monate verlängert. Neben der Landwirtschaft nutzt das Hotel- und Gaststättengewerbe die Möglichkeit. Sozialpolitisch bedenkliche Entwicklungen seien seit der Einführung der 70-Tage-Regelung nicht festgestellt worden, erklärten die Arbeits- und Landwirtschaftsministerien. Dass die Regelung nun dauerhaft gelten soll, verschaffe den Betrieben größere Flexibilität und ermögliche der Bundesrepublik, angesichts steigender Lohnkosten weiterhin international wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Regelung soll im September vom Bundeskabinett beschlossen werden. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wollte die Sonderregelung ursprünglich nicht verlängern. Eine generelle Ausweitung der geringfügigen Beschäftigung in Form der kurzfristigen Beschäftigung sei damit ausdrücklich nicht beabsichtigt gewesen, argumentierte er damals. AFP/nd
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