Anträge auf Medikamente abgelehnt
Sterbehilfe
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat bislang sieben Anträge auf den Erwerb von Sterbehilfe-Medikamenten abgelehnt. »Das BfArM bescheidet Anträge stets nach sorgfältiger Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der individuellen Umstände«, teilte die Behörde mit. Tatsächlich werden Anträge trotz eines anderslautenden Gerichtsentscheids grundsätzlich abgelehnt.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Arzneimittel-Institut im März 2017 verpflichtet, Anträge auf Erwerb von Betäubungsmitteln auch für Suizidzwecke zu prüfen. Dennoch wies das Bundesgesundheitsministerium das BfArM im Juni 2018 an, solche Anträge pauschal abzulehnen, da es nicht Aufgabe des Staates sein könne, Selbsttötungshandlungen aktiv zu unterstützen. Das Bundesgesundheitsministerium habe daher schon frühzeitig entschieden, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu umgehen. Kriterien für eine Freigabe tödlich wirkender Medikamente zu entwickeln »würde die bisherige ethisch-politische Linie von Herrn Minister konterkarieren«, so Amtsvorgänger Hermann Gröhe (CDU) in einem Vermerk bereits vier Tage nach dem Urteil. Die Ignoranz gegenüber dem Richterspruch hat damit zu tun, dass er einen für die Politik unbequemen Faktor in der Sterbehilfedebatte sichtbar macht: die Selbstbestimmung am Lebensende als einklagbaren Grundrechtsanspruch. AFP/nd
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