Register gegen Trittbrettfahrer

Verpackungsgesetz will alle Hersteller verpflichtend an dualen Systemen beteiligen

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: 3 Min.

In Sachen Recycling soll es jetzt einen Schritt vorangehen. Ab Januar tritt das Verpackungsgesetz in Kraft, zuvor gab es zu dem Thema nur eine Verordnung. Eigentlich war es bisher schon Pflicht für die Hersteller von Verpackungen, sich an einem der dualen Systeme (wie etwa dem Grünen Punkt) zu beteiligen. Das taten aber nicht alle, mit der Folge, dass sich nur die »Verordnungstreuen« die Kosten von Müllsortierung, Entsorgung und Wiederaufbereitung teilten. Sie sollen nach Aussagen von Gunda Rachut vom Vorstand der Zentralen Stelle Verpackungsregister 200 Millionen Euro Lizenzgebühren für die Trittbrettfahrer mitbezahlt haben.

Mit dem Verpackungsregister soll es hier nun Wettbewerbsgleichheit geben. Darin werden nun alle Hersteller und Vertreiber von Verpackungen erfasst. Das Register ist seit vergangener Woche online, vorgestellt wurde es am Donnerstag in Berlin von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Jeder, der Verpackungen herstellt oder in den Verkehr bringt - darunter auch Pappbecher für Kaffee, Tragetaschen oder Verpackungen im Versandhandel -, muss sich bis Ende des Jahres eintragen. Das Register ist Teil des neuen Verpackungsgesetzes, laut dem die Recyclingquote in Deutschland von derzeit 36 Prozent auf 63 Prozent ab 2022 erhöht werden soll. Außerdem müssen die dualen Systeme in Zukunft bei ihren Lizenzgebühren recyclingfreundliche Verpackungen günstiger machen als solche, die sich schlecht wiederverwerten lassen. Im Jahr 2016 verbrauchten die Deutschen pro Kopf 220,5 Kilo Verpackungen.

Wenn sich Hersteller von Verpackungen nicht oder unvollständig registrieren, drohen ihnen Vertriebsverbote, bei Nichteinhaltung auch Bußgelder. Da der Handelsverband Deutschland e.V. einer der Stifter des Verpackungsregisters ist, hofft man darauf, dass Supermarktketten Produkte nicht registrierter Hersteller zügig aus dem Sortiment nehmen. Für Serviceverpackungen, die erst im Handel gefüllt werden - darunter Einwegbecher für Getränke oder Einwickelpapier für Käse oder Wurst, gilt die Ausnahme, dass hier die sogenannten Vorvertreiber in die Pflicht genommen werden, also etwa die Becherhersteller und nicht die Kaffeehauskette.

Auch Verbraucher können unter www.verpackungsregister.org nachschauen, ob ein Unternehmen sich an die Vorschriften hält. In der ersten Woche der Freischaltung hatten sich bis Donnerstag früh bereits 1676 Unternehmen eingetragen. Das dauere nach Angaben von Rachut je Eintrag 10 bis 15 Minuten. Gerechnet wird mit der Registrierung von insgesamt mindestens 60 000 Unternehmen. Kleine Firmen wie Online-Händler, Imker und andere, die nur wenige Verpackungen in Verkehr bringen, unterliegen bereits der Verpackungsverordnung und ab 2019 dem Verpackungsgesetz und müssen sich daher ebenfalls registrieren.

Das Echo auf die Möglichkeiten des Registers sowie des Gesetzes selbst ist bislang geteilt. So zeigten sich etwa die kommunalen Müllabfuhren kritisch. Ein Sprecher forderte striktere, rechtlich verpflichtende Vorgaben zum Produktdesign und zur Verwendung von recyceltem Material für die Hersteller.

Skeptisch in Bezug auf die Umsetzung bleibt auch der Umweltverband BUND. Er weist darauf hin, dass es etwa fraglich sei, wie angesichts geringer Kapazitäten bei den Landesbehörden Kontrollen flächendeckend funktionieren sollten. Unternehmen hätten auch schon bisher ihre Konkurrenten beobachtet. Auch sei die Lizenzierungspflicht bei den dualen Systemen nicht neu, so Tobias Quast, Ressourcen-Experte vom BUND-Landesverband Berlin. »Das Verpackungsgesetz ist leider auch in Bezug auf die Stärkung von Mehrwegverpackungen eher ein Rückschritt und sogar schwächer als die noch gültige Verordnung.« Umweltministerin Schulze hatte darauf verwiesen, dass ab 2019 Mehrwegsysteme am Händlerregal genauer gekennzeichnet werden müssten. Zudem wolle das Ministerium über Branchengespräche Einfluss auch auf dieses Thema nehmen.

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