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Verurteilung nach Hitlergruß in Chemnitz

Bewährungsstrafe für 33-Jährigen

  • Lesedauer: 1 Min.

Chemnitz. Gut zweieinhalb Wochen nach den Ausschreitungen in Chemnitz ist laut einem Zeitungsbericht vor dem Amtsgericht ein 33-jähriger Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. In einem Schnellverfahren sei am Donnerstag eine Haftstrafe von acht Monaten verhängt worden, ausgesetzt für drei Jahre auf Bewährung, berichtet die in Chemnitz erscheinende »Freie Presse« (online). Hinzu komme eine Geldstrafe von 2.000 Euro.

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nd-Podcast zu Chemnitz by neues deutschland

Der Mann hatte den Angaben zufolge nach Ende einer Kundgebung am 1. September den Hitlergruß gezeigt und einen Beamten angegriffen, der ihn durchsuchen wollte. Er war wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und versuchter Körperverletzung angeklagt. Der Chemnitzer ist dem Bericht zufolge einschlägig vorbestraft. Er habe die Vorwürfe bestritten. Die Staatsanwaltschaft habe für den Mann ein Jahr Haft ohne Bewährung gefordert, hieß es.

Der Prozess war der erste von mehreren Schnellverfahren nach den fremdenfeindlichen Vorfällen in Chemnitz Ende August und Anfang September. Eine zweiter Demonstrant muss sich am Freitag vor dem Amtsgericht verantworten. nd/epd

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