»Wiesn« als Begriff geschützt

Der Name gehört endlich der Stadt München, die nun auf die Marke »Oktoberfest« wartet

  • Sabine Dobel, München
  • Lesedauer: 2 Min.

München. Wenige Tage vor dem Start der »Wiesn« ist der Begriff als Marke für bestimmte Produkte in der EU geschützt. Die Stadt München ließ sich den Namen beim Intellectual Property Office der Europäischen Union (EUIPO) eintragen, dem Amt für geistiges Eigentum. Die europäische Eintragung erfolgte für sechs Produktklassen, wie der Münchner Wiesnchef und zweite Bürgermeister Josef Schmid (CSU) am Freitag mitteilte. »Dies ist aus meiner Sicht ein interessanter Schritt hin zum Schutz der Marke ›Wiesn‹«, sagte Schmid. Der Schutz gilt laut Eintrag zehn Jahre ab Anmeldung bis 16. Dezember 2025. Er betrifft demnach eine Palette von Dingen, so Reinigungsmittel, Lautsprecher, Kopfhörer, Mikrofone, Kameras und Programme für Karaoke; ferner Abfallbeseitigung, Fotobearbeitung, Schneiderarbeiten oder die Erstellung und Pflege von Websites.

Nicht eingetragen ist die Marke »Wiesn« für Veranstaltungen. Weltweit gibt es viele Bierfeste nach dem Vorbild der Wiesn, die aber eher unter dem Namen Oktoberfest laufen. Wie es mit dem Markenschutz für »Oktoberfest« weitergeht, ist offen. Die Stadt hatte die Eintragung im März beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) beantragt. Das teilte mit, die Anmeldung sei in Bearbeitung. »Wir rechnen derzeit nicht mit einer verbindlichen Entscheidung vor Anfang Dezember«, so ein Sprecher. Auch beim EUIPO läuft ein Antrag zum Schutz von »Oktoberfest«.

Seit 2016 will die Stadt die Namen »Oktoberfest« und »Wiesn« als Marken schützen lassen. Ziel sei es, den guten Namen des Münchner Oktoberfests als einmalige und ursprüngliche Münchner Veranstaltung zu schützen, so ein Sprecher des Wirtschaftsreferats. »Die Stadt benötigt ein Instrument, mit dem sich die Nutzung des Schlagworts «Oktoberfest» durch Dritte steuern und Missbrauch verhindern lässt.« Die Stadt betreibe einen erheblichen Aufwand für das Fest und tue sich gleichzeitig immer schwerer, das Image der eigenen Veranstaltung zu bestimmen.

Die Marke »Wiesn« ist auch im Register beim DPMA aufgeführt. Dort sind schon andere Begriffe mit »Oktoberfest« und »Wiesn« eingetragen: Der Verein Münchener Brauereien etwa hat sich »Oktoberfest-Bier« schützen lassen. Auch »Wiesn Virus« ist geschützt - u. a. für Pappe, Postkarten, Biergläser, Kaffeetassen, Textilwaren, Biere und Schnäpse. dpa/nd

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